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Umlageschlüssel-Rechner

Verteil jede Kostenposition nach ihrem Schlüssel auf deine Wohnungen. CIRO rechnet auf den Cent genau und zeigt, was der Leerstand dich selbst kostet.

Deine Zahlen

Vorbelegt mit einem Haus mit vier Wohnungen, eine davon leer. Trag deine Positionen und Wohnungen ein, das Ergebnis rechnet sofort mit.

Ohne andere Vereinbarung gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB).

Kostenpositionen

Position 1
Umlagefähige Betriebskosten nach § 2 BetrKV. Verwaltung, Instandhaltung und Rücklage sind keine Betriebskosten und fehlen deshalb. Heizung und Warmwasser fehlen, weil die HeizkostenV 50 bis 70 % nach Verbrauch verlangt; dafür gibt es den Heizkosten-Rechner.
€
Üblich: Wohnfläche
Position 2
€
Üblich: Verbrauch
Position 3
€
Üblich: Personentage
Position 4
€
Üblich: Wohnfläche

Wohnungen im Abrechnungskreis

Wohnung 1
m²
Die tatsächliche Wohnfläche, nicht die im Vertrag genannte.
Wer tatsächlich dort wohnt, nicht laut Melderegister. Trag bei leerer Wohnung 0 ein, ein leeres Feld zählt als fehlend.
Zählerdifferenz im Zeitraum, z. B. in m³.
Wohnung 2
m²
Wohnung 3
m²
Wohnung 4
m²
Dann beteiligst du dich als Vermieter an den Kosten nach Personen (BGH, VIII ZR 180/12).

Für den Personenschlüssel zählt CIRO Personentage: Personen mal bewohnte Tage. Trag Einzug oder Auszug ein, wenn jemand nicht das ganze Jahr da war.

01.01.2025
31.12.2025
Wohnung 1
Optional
TT.MM.JJJJ
Optional
TT.MM.JJJJ
Wohnung 2
Optional
TT.MM.JJJJ
Optional
TT.MM.JJJJ
Wohnung 3
Optional
TT.MM.JJJJ
Optional
TT.MM.JJJJ
Wohnung 4
Optional
TT.MM.JJJJ
Optional
TT.MM.JJJJ

Dein Ergebnis

Rechnerischer Anteil Wohnung 1

1.302,53 €

So viel entfällt rechnerisch auf diese Wohnung. Jede Position wird für sich verteilt und auf den Cent gerundet.

Kosten gesamt
6.180,00 €
Trägt der Vermieter
828,42 €

Leerstand

Für leere Wohnungen setzt CIRO eine Person an, damit du dich als Vermieter an den Kosten beteiligst. Der BGH hält das für eine Frage der Billigkeit im Einzelfall, etwa nach Dauer des Leerstands und Art der Kosten (VIII ZR 180/12).

So setzt sich der Anteil von Wohnung 1 zusammen

Grundsteuer (Nr. 1) · Wohnfläche

60,00 m² von 290,00 m² = 20,69 % von 1.800,00 €
372,41 €

Wasserversorgung (Nr. 2) · Verbrauch

45,00 von 250,00 Verbrauchseinheiten = 18,00 % von 1.250,00 €
225,00 €

Müllbeseitigung (Nr. 8) · Personentage

730 von 2.555 Personentagen = 28,57 % von 730,00 €
208,57 €

Sach- und Haftpflichtversicherung (Nr. 13) · Wohnfläche

60,00 m² von 290,00 m² = 20,69 % von 2.400,00 €
496,55 €

Alle Wohnungen

Wohnung 1

vermietet
1.302,53 €

Wohnung 2

vermietet
1.662,91 €

Wohnung 3

vermietet
2.386,14 €

Wohnung 4

leer, trägt der Vermieter
828,42 €

Kontrolle: Summe aller Anteile

Stimmt auf den Cent mit den Kosten von 6.180,00 € überein.
6.180,00 €

Der Link enthält deine Eingaben. Wer ihn öffnet, sieht genau diese Rechnung.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Beispielrechnung auf Basis deiner Eingaben und der gesetzlichen Regelfälle. Er ersetzt keine Rechtsberatung und prüft weder deinen Mietvertrag noch die Wirksamkeit deiner Abrechnung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an deinen Haus- und Grundbesitzerverein.

Was ein Umlageschlüssel regelt

Ein Umlageschlüssel (auch Verteilerschlüssel) legt fest, wie die Nebenkosten eines ganzen Hauses auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden. Gemeint sind die umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV, also etwa Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Versicherung und Hausreinigung.

Nicht dazu gehören Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Diese Kosten sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV keine Betriebskosten und lassen sich nicht auf Mieter umlegen. Voraussetzung für jede Umlage ist außerdem, dass der Mietvertrag sie vereinbart (§ 556 Abs. 1 BGB). Der Rechner setzt diese Vereinbarung voraus.

So rechnet der Umlageschlüssel-Rechner

Jede Kostenposition wird für sich verteilt: Der Gesamtbetrag wird im Verhältnis der Bezugsgröße der Wohnung zur Summe aller Bezugsgrößen aufgeteilt. Die Summe läuft über alle Wohnungen des Hauses, auch über leere und selbst genutzte.

CIRO rechnet in ganzen Cent. Jeder Anteil wird abgerundet, die fehlenden Cent gehen einzeln an die größten Rundungsreste. So ergibt die Summe aller Anteile auf den Cent die Gesamtkosten. Erst danach werden die Positionen je Wohnung addiert. Das hält die Abrechnung nachrechenbar (§ 259 BGB).

Haben zwei Anteile genau denselben Rundungsrest, bekommt der größere Anteil den Cent, bei gleich großen Anteilen die Wohnung, die weiter oben steht.

Anteil der Wohnung = Kosten der Position × Bezugsgröße der Wohnung ÷ Summe der Bezugsgrößen aller Wohnungen

Welche Schlüssel es gibt und wann sie gelten

  • Wohnfläche: der gesetzliche Regelfall, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB). Es zählt die tatsächliche Fläche, nicht die im Vertrag genannte (BGH, VIII ZR 220/17).
  • Verbrauch: Pflicht für Kosten, die nach erfasstem Verbrauch anfallen, etwa Kaltwasser mit Wohnungszählern (§ 556a Abs. 1 S. 2 BGB).
  • Personen: üblich für Müll oder Wasser ohne Zähler. Es zählt die tatsächliche Belegung, nicht das Melderegister (BGH, VIII ZR 82/07). Bei einem Wechsel im Jahr rechnet CIRO mit Personentagen.
  • Wohneinheiten: gleicher Anteil je Wohnung, nur wenn vereinbart.
  • Miteigentumsanteile: bei der vermieteten Eigentumswohnung der Regelfall ohne andere Vereinbarung (§ 556a Abs. 3 BGB), im Mietshaus nur, wenn vereinbart.

Die Vorschläge im Rechner sind übliche Schlüssel aus der Praxis. § 2 BetrKV schreibt selbst keinen Schlüssel vor.

Rechenbeispiel mit Leerstand

Die Gebäudeversicherung kostet 2.400,00 € im Jahr. Im Haus liegen Wohnung A mit 70 m² (vermietet), Wohnung B mit 50 m² (leer) und Wohnung C mit 80 m² (vermietet), zusammen 200 m².

  1. Wohnung A: 2.400,00 € × 70 ÷ 200 = 840,00 €
  2. Wohnung B: 2.400,00 € × 50 ÷ 200 = 600,00 €, die trägst du als Vermieter
  3. Wohnung C: 2.400,00 € × 80 ÷ 200 = 960,00 €
  4. Kontrolle: 840,00 € + 600,00 € + 960,00 € = 2.400,00 €

Falsch wäre es, nur die vermietete Fläche von 150 m² in den Nenner zu nehmen. Dann zahlten A und C zusammen 2.400,00 € und damit auch den Leerstand.

Leerstand und Selbstnutzung trägt der Vermieter

Bei Umlage nach Wohnfläche trägt der Vermieter die Kosten, die auf leere Wohnungen entfallen (BGH, VIII ZR 159/05). Die leere Wohnung bleibt deshalb mit ihrer Fläche im Nenner. Dasselbe gilt für eine Wohnung, die du selbst nutzt.

Beim Personenschlüssel hätte eine leere Wohnung 0 Personen, die Mieter trügen die Kosten dann vollständig. Der BGH hält es für eine Frage der Billigkeit im Einzelfall, ob du dich dann beteiligen musst, etwa nach Dauer des Leerstands und Art der Kosten. Für Leerstandszeiten kann eine fiktive Person angesetzt werden (VIII ZR 180/12). CIRO setzt deshalb standardmäßig eine Person für leere Wohnungen an; abwählen kannst du das, etwa bei kurzem Leerstand.

Vermietete Eigentumswohnung: der Schlüssel der Gemeinschaft

Seit dem 01.12.2020 gilt für vermietete Eigentumswohnungen ohne andere Vereinbarung der Schlüssel, nach dem die Eigentümer untereinander verteilen, meist die Miteigentumsanteile (§ 556a Abs. 3 BGB). Widerspricht dieser Schlüssel billigem Ermessen, gilt wieder die Wohnfläche.

Aus der Hausgeldabrechnung übernimmst du nur die umlagefähigen Positionen. Die Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft ist keine Betriebskostenabrechnung an deinen Mieter. Verwalterhonorar und Erhaltungsrücklage stehen darin, gehören aber nicht in die Abrechnung an den Mieter.

Die Grundsteuer einer Eigentumswohnung kommt aus deinem eigenen Bescheid und gehört vollständig zu dieser Wohnung. Verteile sie nicht nach Miteigentumsanteilen.

Im Rechner trägst du dafür entweder alle Wohnungen der Gemeinschaft ein oder nur deine eigene und dazu die Summen der Gemeinschaft je Schlüssel, etwa Gesamtfläche und Gesamtverbrauch. Den Rest weist CIRO als Anteil der übrigen Miteigentümer aus.

Verteilt der Vermieter Kosten aus der Hausgeldabrechnung, braucht er für jede Position die Gesamtkosten und die Summe der Gemeinschaft, nicht nur die Werte seiner Wohnung. Nur so ist die Abrechnung für den Mieter nachvollziehbar.

Typische Fehler und Grenzen des Rechners

  • Leere Wohnungen aus dem Nenner nehmen: Dann zahlen die Mieter den Leerstand mit.
  • Erst alle Kosten addieren und dann verteilen: Bei verschiedenen Schlüsseln lässt sich das nicht mehr nachrechnen.
  • Heizkosten nach Fläche verteilen: Die HeizkostenV verlangt 50 bis 70 % nach Verbrauch. Dafür gibt es den Heizkosten-Rechner.
  • Den Schlüssel mitten im Jahr wechseln: Auf Verbrauch umstellen darfst du einseitig in Textform, aber nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums (§ 556a Abs. 2 BGB).
  • Gewerbe im Haus: Dann kann ein Vorwegabzug nötig sein. Das bildet der Rechner nicht ab.
  • Verschiedene Schlüssel in verschiedenen Mietverträgen desselben Hauses: Der Rechner nimmt je Position einen Schlüssel für alle an.
  • Mehr als 20 Wohnungen oder 10 Kostenpositionen: Dafür ist der Rechner nicht gebaut. In der CIRO-App rechnest du ganze Häuser.

Heizkostenverteilung

Heizkosten nach Verbrauch und Fläche aufteilen – nach der Heizkostenverordnung.

Nebenkostenvorauszahlung

Die passende neue Vorauszahlung nach der Abrechnung.

Häufige Fragen

Im Mietshaus gilt dann die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Kosten, die nach erfasstem Verbrauch anfallen, werden nach Verbrauch verteilt. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gilt der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft, meist die Miteigentumsanteile (§ 556a Abs. 3 BGB).

Du als Vermieter. Bei Umlage nach Wohnfläche bleibt die leere Wohnung im Nenner, ihr Anteil geht nicht auf die übrigen Mieter über (BGH, VIII ZR 159/05). Beim Personenschlüssel setzt CIRO für leere Wohnungen eine fiktive Person an (BGH, VIII ZR 180/12).

Auf eine Verteilung nach Verbrauch oder Verursachung darfst du einseitig umstellen, durch Erklärung in Textform und nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums (§ 556a Abs. 2 BGB). Andere Wechsel brauchen eine Vereinbarung mit den Mietern.

CIRO rundet jeden Anteil ab und verteilt die fehlenden Cent einzeln an die größten Rundungsreste. So geht die Summe auf den Cent auf. Rechnest du eine einzelne Wohnung ohne Tabelle, kann sie deshalb um höchstens einen Cent vom Tabellenwert abweichen.

Nicht als Ganzes. Aus der Hausgeldabrechnung übernimmst du nur die umlagefähigen Positionen. Verwalterhonorar, Instandhaltung und Erhaltungsrücklage sind keine Betriebskosten.

Nein. Für die Betriebskosten zählt die tatsächliche Wohnfläche. Die frühere Toleranz von 10 % gilt hier nicht mehr (BGH, VIII ZR 220/17).

Deine Vermietung an einem Ort

Mit CIRO erledigst du Mieteingänge, Nebenkostenabrechnung und Fristen an einem Ort: Du siehst, wann du frühestens eine Mieterhöhung verlangen kannst und bis wann eine Abrechnung beim Mieter sein muss, und buchst ohne Wochenendschicht. CIRO übernimmt die Routine, du triffst die Entscheidungen.

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