Miteigentumsanteil
Miteigentumsanteil (MEA): Berechnung, Bedeutung und Auswirkungen auf Stimmrecht und Kostentragung in der WEG.
Verwaltung
§ 16 Abs. 2 WEG
Auch bekannt als: MEA
Der Miteigentumsanteil ist der rechnerische Anteil eines Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum. Er wird in Tausendstel oder Zehntausendstel ausgedrückt und bestimmt die Verteilung der Lasten und Kosten. Eine nachträgliche Änderung erfordert die Zustimmung aller Eigentümer. (§ 16 Abs. 2 WEG)