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Miteigentumsanteil

Miteigentumsanteil (MEA): Berechnung, Bedeutung und Auswirkungen auf Stimmrecht und Kostentragung in der WEG.

Verwaltung
§ 16 Abs. 2 WEG

Auch bekannt als: MEA

Der Miteigentumsanteil ist der rechnerische Anteil eines Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum. Er wird in Tausendstel oder Zehntausendstel ausgedrückt und bestimmt die Verteilung der Lasten und Kosten. Eine nachträgliche Änderung erfordert die Zustimmung aller Eigentümer. (§ 16 Abs. 2 WEG)


Verwandte Begriffe

GemeinschaftseigentumHausgeldTeilungserklärungSondereigentum
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