Hausgeld
Hausgeld bei Eigentumswohnungen: Was es umfasst, wie es berechnet wird und was der Unterschied zu Betriebskosten ist.
Finanzen
§ 16 Abs. 2, § 28 WEG
Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den Wohnungseigentümer an die WEG zahlen. Es umfasst die umlagefähigen Betriebskosten, die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage sowie die nicht umlagefähigen Verwaltungskosten. Das Hausgeld ist damit regelmäßig höher als die Betriebskosten, die der Mieter zahlt. (§ 16 Abs. 2, § 28 WEG)