Sonderumlage
Sonderumlage in der WEG: Wann sie beschlossen wird, wie hoch sie ausfallen kann und was Eigentümer wissen müssen.
Finanzen
§§ 16, Abs. 2, 28 Abs. 2 WEG
Eine Sonderumlage ist eine einmalige Sonderzahlung, wenn die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht. Typische Anlässe sind Dach- oder Fassadensanierungen. Der Beschluss erfordert eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung. (§ 28 Abs. 2 WEG)