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Sonderumlage

Sonderumlage in der WEG: Wann sie beschlossen wird, wie hoch sie ausfallen kann und was Eigentümer wissen müssen.

Finanzen
§§ 16, Abs. 2, 28 Abs. 2 WEG

Eine Sonderumlage ist eine einmalige Sonderzahlung, wenn die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht. Typische Anlässe sind Dach- oder Fassadensanierungen. Der Beschluss erfordert eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung. (§ 28 Abs. 2 WEG)


Verwandte Begriffe

InstandhaltungsrücklageHausgeldGemeinschaftseigentumFassade
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