Fassade
Fassade im Immobilienrecht: Zuständigkeiten bei WEG, Instandhaltungspflichten und baurechtliche Vorgaben.
Verwaltung
WEG, Landesbauordnung
Die Fassade eines Gebäudes gehört im Wohnungseigentumsrecht zum Gemeinschaftseigentum und unterliegt der gemeinschaftlichen Verwaltung und Kostentragung. Maßnahmen an der Fassade bedürfen eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft.