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Instandhaltung

Instandhaltungspflichten bei Mietwohnungen und WEG: Wer zahlt was und welche Regelungen gelten?

Verwaltung
§§ 535, 555a BGB, § 19 WEG

Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands einer Immobilie. Im Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem geeigneten Zustand zu erhalten. Im WEG-Recht obliegt die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums der Eigentümergemeinschaft. (§ 555a BGB, § 21 WEG)


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