Zum Inhalt springen
CIRO
MagazinImpressum

Instandhaltung

Instandhaltungspflichten bei Mietwohnungen und WEG: Wer zahlt was und welche Regelungen gelten?

Verwaltung
§§ 535, 555a BGB, § 19 WEG

Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands einer Immobilie. Im Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem geeigneten Zustand zu erhalten. Im WEG-Recht obliegt die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums der Eigentümergemeinschaft. (§ 555a BGB, § 21 WEG)


Verwandte Begriffe

InstandhaltungsrücklageGemeinschaftseigentumHausgeldFassade

Passende Artikel

Beiträge aus dem CIRO Magazin, die diesen Begriff behandeln

Anschlussfinanzierung planen: Zinsstrategie für 2026
8 Min. Lesezeit

Anschlussfinanzierung planen: Zinsstrategie für 2026

Deine Zinsbindung läuft in den nächsten Jahren aus und du fragst dich, wie du die Anschlussfinanzierung am besten angehst? Nach den turbulenten Zinsjahren 2022-2024 stehen viele Vermieter vor dieser Entscheidung. Die richtige Strategie kann dir Tausende Euro sparen – oder kosten.

Denise SonnenscheinDenise Sonnenschein09.04.2026
Zurück zum Glossar