Zum Inhalt springen

Kündigungsfrist Mietvertrag berechnen

Mieter kündigen eine Wohnung mit drei Monaten Frist. Vermieter haben ebenfalls drei Monate, nach 5 Jahren seit Überlassung der Wohnung sechs und nach 8 Jahren neun Monate. Geht die Kündigung bis zum 3. Werktag zu, zählt der laufende Monat schon mit: Zugang am 03.11.2026, Mietende am 31.01.2027. Der Rechner nennt dir das Mietende oder, andersherum, den spätesten Zugang für deinen Wunschtermin.

Stand: 26.10.2026

Deine Zahlen

Mit einem Beispiel vorbelegt. Trag deine Zahlen ein, das Ergebnis rechnet sofort mit.

03.11.2026

Dein Ergebnis

Mietende

31.01.2027

Zugang

rechtzeitig

Die Kündigung geht am 03.11.2026 zu, also bis zum 04.11.2026, dem letzten Tag der Karenzzeit. Der Monat zählt mit: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und läuft vom 01.11.2026 bis zum 31.01.2027.

Kündigungsfrist
3 Monate
Frist läuft ab
01.11.2026

Für diesen Termin muss die Kündigung bis Mittwoch, 4. November 2026 beim Vermieter sein. Kommt sie einen Tag später, endet das Mietverhältnis erst am 28.02.2027.

Die Kündigung muss schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben (§ 568 Abs. 1 BGB). Eine E-Mail, ein Fax oder eine WhatsApp-Nachricht reichen nicht. Einen Grund musst du als Mieter nicht nennen.

Der Rechner nutzt die gesetzlichen Fristen. Eine kürzere Frist für den Vermieter oder eine längere für den Mieter ist im Vertrag unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB). Haben Mieter und Vermieter einen Kündigungsverzicht vereinbart, meist bis zu vier Jahre, ist eine ordentliche Kündigung vorher ausgeschlossen. Ein Zeitmietvertrag endet zum vereinbarten Datum.

Das Ergebnis ist eine Rechnung auf Basis deiner Angaben und ersetzt keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, hängt auch von deinem Mietvertrag ab. Im Zweifel hilft dir ein Anwalt für Mietrecht, der Mieterverein oder der örtliche Verein von Haus & Grund.


Berechnung für unbefristete Mietverträge über Wohnraum in Deutschland mit gesetzlichen Fristen. Gewerberäume, Zeitmietverträge, Wohnheime und Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch sind nicht abgedeckt. Rechtsstand: 14.10.2026.

Welche Kündigungsfrist gilt für eine Mietwohnung?

Für unbefristete Mietverträge über Wohnraum regelt § 573c BGB die ordentliche Kündigung: Sie ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Der Monat, in dem die Kündigung rechtzeitig zugeht, zählt also schon mit.

Mieter haben immer drei Monate, egal wie lange sie schon in der Wohnung leben. Für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Dauer der Überlassung.

Mietende = letzter Tag des Monats (Zugangsmonat + Frist − 1), wenn der Zugang bis zum 3. Werktag erfolgt

  • Mieter: 3 Monate.
  • Vermieter, Wohnung weniger als 5 Jahre überlassen: 3 Monate.
  • Vermieter, 5 bis unter 8 Jahre: 6 Monate.
  • Vermieter, 8 Jahre oder länger: 9 Monate.

Bis zum dritten Werktag: die Karenzzeit

Damit der laufende Monat mitzählt, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag beim Empfänger sein. Diese drei Tage heißen Karenzzeit. Geht die Kündigung später zu, verschiebt sich das Mietende um einen Monat.

Werktage sind Montag bis Samstag. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Samstag in der Karenzzeit mitzählt (Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Ist der Samstag selbst der dritte Werktag, reicht der Zugang bis zum folgenden Werktag. Bei der Mietzahlung ist es anders: Dort zählt der Samstag nicht.

  • Gesetzliche Feiertage am Wohnort des Empfängers sind keine Werktage. Für die Karenzzeit spielen nur Feiertage am Monatsanfang eine Rolle: Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, der 3. Oktober und Allerheiligen. Vom Bundesland hängen davon nur Heilige Drei Könige, Fronleichnam und Allerheiligen ab, also nur Kündigungen im Januar, Juni und November.
  • Mariä Himmelfahrt am 15. August liegt nie in den ersten drei Werktagen. Ob deine Gemeinde in Bayern katholisch oder evangelisch geprägt ist, ändert die Frist deshalb nicht.
  • Zugegangen ist die Kündigung, wenn sie so in den Briefkasten kommt, dass der Empfänger sie am selben Tag noch lesen kann. Ein Brief, der abends eingeworfen wird, geht erst am nächsten Tag zu.

Rechenbeispiel

Eine Mieterin kündigt ihre Wohnung. Der Brief liegt am Dienstag, 03.11.2026, im Briefkasten des Vermieters.

  1. Werktage im November 2026: Der 1. ist ein Sonntag. Montag, der 2., Dienstag, der 3., und Mittwoch, der 4., sind die ersten drei Werktage.
  2. Die Kündigung geht am 03.11. zu, also rechtzeitig. Der November zählt als erster Monat der Frist.
  3. Die Frist von drei Monaten umfasst November, Dezember und Januar. Das Mietverhältnis endet am 31.01.2027.
  4. Kommt der Brief erst am Donnerstag, 05.11.2026, endet das Mietverhältnis einen Monat später, am 28.02.2027.
  5. Samstag als dritter Werktag: Im April 2027 fällt der 3. Werktag auf Samstag, den 03.04. Die Kündigung muss dann bis Montag, 05.04.2027, zugehen.

Kündigungsfrist für Vermieter: 3, 6 oder 9 Monate

Die Frist des Vermieters hängt davon ab, wie lange die Wohnung dem Mieter schon überlassen ist. Gezählt wird ab dem Einzug, nicht ab der Unterschrift unter den Vertrag, bis zum Zugang der Kündigung.

Die Frist ist nur eine Voraussetzung. Der Vermieter braucht für die ordentliche Kündigung ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB), zum Beispiel Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Der Grund gehört ins Kündigungsschreiben.

  • Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn sie für ihn eine unzumutbare Härte bedeutet (§ 574 BGB). Der Vermieter soll ihn im Schreiben auf dieses Recht, die Form und die Frist hinweisen.
  • Nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt für Eigenbedarf eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren, in vielen Städten bis zu zehn Jahren (§ 577a BGB).

Sonderfälle: Zweifamilienhaus, möbliertes Zimmer, Zeitmietvertrag

  • Zweifamilienhaus mit Vermieter im Haus: Der Vermieter darf ohne berechtigtes Interesse kündigen, die Frist verlängert sich aber um drei Monate (§ 573a BGB). Das gilt auch für Wohnraum in der Wohnung des Vermieters.
  • Möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters: Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB).
  • Zeitmietvertrag: Er endet zum vereinbarten Datum. Eine ordentliche Kündigung ist vorher nur möglich, wenn der Vertrag sie zulässt.
  • Kündigungsverzicht: Beide Seiten können bis zu vier Jahre auf die ordentliche Kündigung verzichten. Danach gelten die gesetzlichen Fristen.
  • Sonderkündigungsrechte des Mieters: nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB), nach Ankündigung einer Modernisierung (§ 555e BGB) und beim Tod des Mieters für Erben und Vermieter (§ 564 BGB). Hier gelten eigene, teils kürzere Fristen.
  • Fristlose Kündigung: Bei Mietrückständen oder schweren Vertragsverletzungen kann das Mietverhältnis ohne Frist enden (§ 543, § 569 BGB). Dafür gibt es die Vorlage zur fristlosen Kündigung.

Kündigung zustellen und den Zugang beweisen

Die Kündigung muss schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben (§ 568 BGB). Eine E-Mail, ein Fax oder ein eingescannter Brief reichen nicht. Bei mehreren Mietern oder Vermietern müssen alle unterschreiben bzw. die Kündigung an alle gerichtet sein.

Wer kündigt, muss im Streit beweisen, dass und wann die Kündigung zugegangen ist. Deshalb lohnt sich ein Weg mit Nachweis.

  • Persönliche Übergabe gegen Unterschrift auf einer Kopie.
  • Einwurf durch einen Boten, der den Inhalt kennt und Datum und Uhrzeit notiert.
  • Einwurf-Einschreiben: Die Post dokumentiert den Einwurf. Beim Übergabe-Einschreiben zählt erst die Abholung, wenn niemand zu Hause ist.

Vom Kündigungsschreiben bis zur Übergabe

Mit dem Zugang der Kündigung beginnen drei Monate voller Termine, Protokolle und Abrechnungen. Legst du in CIRO am Mietverhältnis den Mieterwechsel an, erstellt CIRO daraus eine Liste mit allem, was bis zum Auszug zu tun ist, und erinnert dich rechtzeitig an die einzelnen Schritte.

Kündigung bestätigen und den Auszugstermin vereinbaren

Übergabeprotokoll und Zählerstände beim Auszug erfassen

Die Kaution prüfen

Die Nebenkosten bis zum Auszugsmonat abrechnen

Häufige Fehler bei der Kündigung

  • Mit dem Datum des Absendens gerechnet statt mit dem Zugang.
  • Kündigung per E-Mail geschickt: Sie ist unwirksam, die Frist läuft nicht.
  • Den Samstag übersprungen und dadurch einen Tag zu viel Zeit angenommen.
  • Als Vermieter mit drei Monaten gekündigt, obwohl der Mieter seit über fünf Jahren in der Wohnung lebt.
  • Die Kündigung nur an einen von zwei Mietern gerichtet.

Weiter rechnen

Alle Immobilienrechner für Vermieter, kostenlos und ohne Anmeldung: Nebenkosten, Mieterhöhung, Mietkaution, AfA, Mietrendite und Baufinanzierung.

  • Kostenlos

    Mietkaution

    Höchstbetrag und Raten der Kaution nach § 551 BGB.

  • Kostenlos

    Nebenkosten bei Mieterwechsel

    Kosten tagesgenau auf alten und neuen Mieter aufteilen.

  • Kostenlos

    Mieterhöhung

    Die rechnerische Obergrenze bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, mit Kappungsgrenze und frühestem Termin.

  • Kostenlos

    Indexmiete

    Neue Miete nach dem Verbraucherpreisindex, mit Indexwerten und frühestem Termin.

  • Kostenlos

    Mietpreisbremse

    Die höchste zulässige Miete bei der Wiedervermietung in Gebieten mit Mietpreisbremse.

  • Kostenlos

    Kaufnebenkosten

    Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler für dein Bundesland und die Summe, die du insgesamt aufbringen musst.

  • Kostenlos

    Baufinanzierung

    Monatsrate, Restschuld nach der Zinsbindung und Tilgungsplan für dein Darlehen.

  • Kostenlos

    Anschlussfinanzierung

    Was dein Darlehen nach der Zinsbindung kostet, als neue Rate oder neue Laufzeit.

  • Kostenlos

    Bruttomietrendite

    Jahreskaltmiete im Verhältnis zum Kaufpreis, die schnelle Kennzahl für jedes Exposé.

  • Kostenlos

    Nettomietrendite

    Rendite nach Kaufnebenkosten, Verwaltung, Rücklage und Mietausfall.

  • Kostenlos

    CO₂-Kostenaufteilung

    Welchen Anteil der CO₂-Kosten du als Vermieter nach dem Stufenmodell trägst.

  • Kostenlos

    Heizkostenverteilung

    Heizkosten nach Verbrauch und Fläche aufteilen, wie es die Heizkostenverordnung vorgibt.

  • Kostenlos

    Umlageschlüssel

    Betriebskosten nach Wohnfläche, Einheiten, Personen, Verbrauch oder Miteigentumsanteilen verteilen.

  • Kostenlos

    Nebenkostenvorauszahlung

    Die passende neue Vorauszahlung nach der Abrechnung.

  • Kostenlos

    Abrechnungsfrist Nebenkosten

    Bis wann die Abrechnung beim Mieter sein muss und bis wann er Einwendungen erheben kann.

  • Kostenlos

    Verzugszinsen

    Zinsen auf offene Mieten und Forderungen, taggenau mit dem aktuellen Basiszinssatz.

  • Kostenlos

    WEG-Fristen

    Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung und Frist zur Beschlussanfechtung.

  • Kostenlos

    AfA für Immobilien

    Wie viel du jedes Jahr für dein vermietetes Gebäude abschreibst.

Passend dazu

Vorlagen und Checklisten zum selben Thema – kostenlos und ohne Konto.

  • Kostenlos

    Abmahnung

    Für jeden Anlass: Zahlungsverzug, Lärm, Beleidigung, Hausflur, Vermüllung, Lüften oder Zutritt. Typ wählen, Frist berechnen, als PDF speichern.

  • Kostenlos

    Fristlose Kündigung

    Fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen, der Rechner ermittelt Kündigungs- und Widerspruchsfrist.

  • Kostenlos

    Mieterwechsel

    Von der Kündigung bis zum Einzug, mit Mietende nach § 573c BGB und allen Fristen.

  • Kostenlos

    Mietrückstand

    Erinnern, mahnen, notfalls kündigen: Schritt für Schritt mit Fristen.

Begriffe zum Thema

Im CIRO-Glossar erklärt, jeweils mit Rechtsgrundlage und Beispiel aus der Praxis.

Häufige Fragen

Für Mieter drei Monate. Für Vermieter drei Monate, nach fünf Jahren Mietdauer sechs und nach acht Jahren neun Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Der Monat, in dem die Kündigung bis zum dritten Werktag zugeht, zählt mit.

Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein. Dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Für einen Auszug zum 31. März muss sie also bis zum dritten Werktag im Januar zugehen.

Ja. Für die Karenzzeit der Kündigung zählt der Samstag als Werktag (BGH, VIII ZR 206/04). Ist der Samstag selbst der dritte Werktag, reicht der Zugang bis zum nächsten Werktag, meist dem Montag.

Sie ist trotzdem wirksam, aber zum nächsten möglichen Termin. Das Mietverhältnis endet dann einen Monat später.

Der Tag, an dem die Kündigung zugeht. Das ist der Tag, an dem sie im Briefkasten liegt und üblicherweise gelesen werden kann. Ein Brief, der spät am Abend eingeworfen wird, geht erst am nächsten Tag zu.

Nur wenn der Vermieter zustimmt, etwa mit einem Aufhebungsvertrag oder weil du einen Nachmieter stellst, den er akzeptiert. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Nachmieter gibt es nur in Ausnahmefällen.

Nein. Eine Frist zum Nachteil des Mieters ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB). Erlaubt ist ein beidseitiger Kündigungsverzicht von bis zu vier Jahren.

Nein. Für Gewerberäume gilt § 580a BGB: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres, wenn der Vertrag nichts anderes regelt. Dieser Rechner deckt nur Wohnraum ab.

Nein. Die Kündigung einer Wohnung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 Abs. 1 BGB). E-Mail, Fax und Messenger reichen nicht.

Starte mit deinen Wohnungen

60 Tage nutzt du CIRO Smart kostenlos. Danach ist dein Konto schreibgeschützt, bis du einen Tarif wählst.

  • Keine Kreditkarte nötig
  • DSGVO-konform
  • Server in der EU