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Eigenbedarf

Eigenbedarfskündigung: Voraussetzungen, Fristen und Rechte von Mietern und Vermietern nach § 573 BGB.

Recht
§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Eigenbedarf liegt vor, wenn ein Vermieter eine vermietete Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer: 3 Monate (bis 5 Jahre), 6 Monate (5–8 Jahre) oder 9 Monate (über 8 Jahre). Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann Schadensersatzansprüche auslösen. (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)


Verwandte Begriffe

KündigungsfristenMietpreisbremseSpekulationsfrist
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