Spekulationsfrist
Spekulationsfrist bei Immobilien: 10-Jahres-Regel, Ausnahmen für Selbstnutzer und steuerliche Konsequenzen.
Finanzen
§ 23 EStG
Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre. Wird eine Immobilie innerhalb dieser Frist mit Gewinn veräußert, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Ausnahme: Die Immobilie wurde ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt. (§ 23 EStG)