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Spekulationsfrist

Spekulationsfrist bei Immobilien: 10-Jahres-Regel, Ausnahmen für Selbstnutzer und steuerliche Konsequenzen.

Finanzen
§ 23 EStG

Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre. Wird eine Immobilie innerhalb dieser Frist mit Gewinn veräußert, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Ausnahme: Die Immobilie wurde ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt. (§ 23 EStG)


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