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AfA

AfA bei Immobilien erklärt: Wie funktioniert die steuerliche Abschreibung von Gebäuden? Sätze, Nutzungsdauer und Sonderregeln für Vermieter.

Finanzen
§ 7 EStG

Auch bekannt als: Absetzung für Abnutzung

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Immobilieneigentümern, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über dessen Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen. Für Wohngebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt werden, gilt eine lineare AfA von 3 % über 33 Jahre. Für ältere Gebäude gelten je nach Baujahr 2 % oder 2,5 % pro Jahr. Die AfA bezieht sich ausschließlich auf das Gebäude – der Grund und Boden ist nicht abschreibungsfähig. Für denkmalgeschützte Immobilien gelten erhöhte Abschreibungssätze nach § 7i EStG. (§ 7 EStG)


Verwandte Begriffe

DenkmalschutzSpekulationsfristDisagio
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