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Disagio

Disagio bei Immobilienfinanzierung: Definition, steuerliche Behandlung und Auswirkungen auf den Effektivzins.

Finanzen
§ 11 Abs. 2 EStG

Ein Disagio (auch Damnum oder Abgeld) ist ein Abzug vom Darlehensnennbetrag bei der Auszahlung. Wird beispielsweise ein Darlehen über 100.000 € mit 5 % Disagio vereinbart, erhält der Darlehensnehmer nur 95.000 € ausgezahlt, muss aber 100.000 € zurückzahlen. Steuerlich kann ein Disagio bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten geltend gemacht werden. (§ 11 Abs. 2 EStG)


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