Disagio
Disagio bei Immobilienfinanzierung: Definition, steuerliche Behandlung und Auswirkungen auf den Effektivzins.
Finanzen
§ 11 Abs. 2 EStG
Ein Disagio (auch Damnum oder Abgeld) ist ein Abzug vom Darlehensnennbetrag bei der Auszahlung. Wird beispielsweise ein Darlehen über 100.000 € mit 5 % Disagio vereinbart, erhält der Darlehensnehmer nur 95.000 € ausgezahlt, muss aber 100.000 € zurückzahlen. Steuerlich kann ein Disagio bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten geltend gemacht werden. (§ 11 Abs. 2 EStG)