Zinsbindung
Zinsbindung bei der Baufinanzierung: Laufzeiten, Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren und strategische Überlegungen.
Finanzen
§ 489 BGB
Übliche Zinsbindungsfristen sind 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre. Nach § 489 BGB besteht nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit 6 Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die Wahl der Zinsbindungsdauer hängt von der Zinslandschaft und der persönlichen Risikobereitschaft ab. (§ 489 BGB)
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