Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfälligkeitsentschädigung: Wann fällt sie an, wie wird sie berechnet und wann kann man sie vermeiden?
Finanzen
§§ 489, 502 BGB
Die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht den Zinsverlust der Bank bei vorzeitiger Darlehenstilgung aus. Nach § 489 BGB besteht nach 10 Jahren Zinsbindung ein Sonderkündigungsrecht mit 6 Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung. (§ 489, § 502 BGB)