Grundschuld
Grundschuld erklärt: Unterschied zur Hypothek, Eintragung im Grundbuch und Bedeutung bei der Immobilienfinanzierung.
Finanzen
§ 1191 ff. BGB
Die Grundschuld ist das in der Praxis wichtigste Grundpfandrecht zur Absicherung von Immobiliendarlehen. Im Gegensatz zur Hypothek ist sie nicht an eine bestimmte Forderung gebunden (nicht akzessorisch), was sie flexibler einsetzbar macht. Man unterscheidet die Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld. (§ 1191 ff. BGB)