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Grundbuch

Das Grundbuch erklärt: Aufbau, Abteilungen und Bedeutung – alles was Immobilienkäufer wissen müssen.

Recht
GBO (Grundbuchordnung)

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim Amtsgericht geführt wird und die Eigentumsverhältnisse sowie Belastungen aller Grundstücke verzeichnet. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen: Abteilung I (Eigentumsverhältnisse), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) und Abteilung III (Grundpfandrechte).


Verwandte Begriffe

GrundschuldHypothekAuflassungsvormerkungNießbrauchFlurkarte
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