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Nießbrauch

Nießbrauch an Immobilien: Wie er funktioniert, was er beinhaltet und welche steuerlichen Auswirkungen er hat.

Recht
§ 1030 ff. BGB

Der Nießbrauch ist das Recht, eine Immobilie umfassend zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen, während ein anderer Eigentümer ist. Er wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers. Häufig eingesetzt bei Schenkungen an die nächste Generation zur Schenkungsteuerersparnis.


Verwandte Begriffe

GrundbuchLeibrenteVorkaufsrecht
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