Hypothek
Hypothek bei Immobilien: Definition, Unterschied zur Grundschuld und aktuelle Bedeutung in der Praxis.
Finanzen
§ 1113 ff. BGB
Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das an eine bestimmte Forderung gekoppelt ist (akzessorisch). Sie erlischt automatisch mit der Tilgung der gesicherten Forderung. In der heutigen Finanzierungspraxis hat die Hypothek stark an Bedeutung verloren – Banken bevorzugen die flexiblere Grundschuld. (§ 1113 ff. BGB)