Freistellung
Lastenfreistellung beim Immobilienverkauf: Ablösung von Grundschulden und Hypotheken – so funktioniert der Prozess.
Recht
§ 875 BGB, § 1192 BGB
Auch bekannt als: Lastenfreistellung
Die Freistellung bezeichnet den Vorgang, bei dem bestehende Belastungen (insbesondere Grundschulden oder Hypotheken) aus dem Grundbuch gelöscht werden. Der Notar holt dazu eine Löschungsbewilligung bei der Bank des Verkäufers ein. (§ 875 BGB, § 1192 BGB)