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Auflassungsvormerkung

Auflassungsvormerkung erklärt: Wie schützt sie Immobilienkäufer? Eintragung, Bedeutung und Rechtsfolgen im Grundbuch.

Recht
§ 883 BGB

Die Auflassungsvormerkung ist eine Sicherungsmaßnahme im Grundbuch zugunsten des Käufers einer Immobilie. Sie wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags eingetragen und schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie nochmals an einen Dritten veräußert oder weitere Belastungen im Grundbuch einträgt. Die Vormerkung sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung (Auflassung) und ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Immobilienkaufprozesses. (§ 883 BGB)


Verwandte Begriffe

GrundbuchNotarNebenkostenGrundschuld
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