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Mietpreisbremse

Mietpreisbremse erklärt: Wo gilt sie, welche Ausnahmen gibt es und was müssen Vermieter beachten?

Recht
§ 556d BGB

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Wiedervermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausnahmen bestehen für Neubauten, umfassend modernisierte Wohnungen und Fälle, in denen die Vormiete bereits über der Mietpreisbremse lag. (§ 556d BGB, MietNovG 2020)


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Mietrechtsreform 2026: Was Vermietern und Mietern jetzt bevorstehen könnte
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Mietrechtsreform 2026: Was Vermietern und Mietern jetzt bevorstehen könnte

Indexmieten deckeln, Mietpreisbremse stärken, Mieter besser schützen – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen umfassenden Gesetzentwurf zur Reform des deutschen Mietrechts vorgelegt. Bezahlbarer Wohnraum wird in deutschen Großstädten zunehmend zur Mangelware. Der Entwurf zielt darauf ab, bekannte Schlupflöcher der Mietpreisbremse zu schließen und Mieter wirksamer vor übermäßigen Mieterhöhungen zu schützen. Dieser Ratgeber fasst die geplanten Änderungen zusammen und ordnet ein, was sie für Vermieter und Mieter bedeuten könnten.

Denise SonnenscheinDenise Sonnenschein12.02.2026
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