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Heizkosten verteilen

Trag die Heizkosten, die Verbrauchsquote und die Werte deiner Wohnung ein. CIRO verteilt nach Grund- und Verbrauchskosten wie die Heizkostenverordnung und zeigt jeden Rechenschritt.

Deine Zahlen

Vorbelegt mit einem Beispiel. Überschreib die Werte mit deinen Zahlen, das Ergebnis rechnet sofort mit.

Bei einer verbundenen Anlage trennt CIRO zuerst den Warmwasseranteil ab (§ 9 HeizkostenV).
€
Kosten des Betriebs nach § 7 Abs. 2: Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messdienst. Bereits ohne den CO2-Anteil des Vermieters.
Wird entgegen der Heizkostenverordnung nicht nach Verbrauch abgerechnet, darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1). Für die Ausnahmen nach § 11 gilt das nicht, ebenso wenig in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, wenn dort vertraglich etwas anderes vereinbart ist (§ 2).
%
50 bis 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Fläche (§ 7 Abs. 1). Festgelegt wird die Quote vor Beginn des Abrechnungszeitraums; eine Änderung wirkt nur für künftige Zeiträume (§ 6 Abs. 4).
m²
Die Fläche, nach der die Grundkosten verteilt werden.
m²
Die Fläche der Wohnung, deren Anteil du berechnest.
Summe der bewerteten Einheiten aller Wohnungen (Striche oder kWh) laut Messdienst.
Bewertete Einheiten der Wohnung. 0 ist erlaubt, etwa bei Leerstand.
Optional
%
Fiel ein Zähler aus, wird geschätzt. Betrifft das mehr als 25 % der Fläche, verteilst du nur nach Fläche (§ 9a Abs. 2). Der Rechner wendet das nur auf die Heizkosten an.
Das Jahr, in dem der Abrechnungszeitraum endet. Es entscheidet, ob ältere Zähler schon fernablesbar sein müssen.
Geräte, die ab 01.12.2021 eingebaut wurden, müssen fernablesbar sein. Ältere Geräte müssen bis 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
Bei fernablesbaren Geräten ist sie seit 2022 Pflicht (§ 6a). Fehlt sie, darf der Mieter um 3 % kürzen.

Dein Ergebnis

Anteil der Wohnung

1.425,00 €

Grundkosten nach Fläche plus Verbrauchskosten nach den Einheiten der Wohnung.

Grundkosten je m²
5,0000 €
Preis je Verbrauchseinheit
0,5833 €

Heizung (§ 7)

Grundkosten (30,0 % nach Fläche)

75,00 von 600,00 m², 5,0000 € je m²
375,00 €

Verbrauchskosten (70,0 % nach Verbrauch)

1.800,00 von 12.000,00 Einheiten, 0,5833 € je Einheit
1.050,00 €

Anteil Heizung

1.425,00 €

Der Link enthält deine Eingaben. Wer ihn öffnet, sieht genau diese Rechnung.

Dieser Rechner gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Mietvertrag, die festgelegten Abrechnungsmaßstäbe und die Heizkostenverordnung. Nutzerwechsel im Jahr (§ 9b) bildet er nicht ab. CIRO rundet jede Position auf volle Cent, Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich sind möglich.

Wie Heizkosten verteilt werden

Hat ein Haus eine Zentralheizung oder Fernwärme, verteilt der Vermieter die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) auf die Wohnungen. Ein Teil richtet sich nach dem gemessenen Verbrauch jeder Wohnung, der Rest nach der Fläche.

Der Flächenanteil heißt Grundkosten. Er deckt ab, was jede Wohnung unabhängig vom eigenen Heizen verursacht: Wärme, die über Leitungen und Wände verloren geht, und die Bereitschaft der Anlage. Der Verbrauchsanteil heißt Verbrauchskosten und belohnt sparsames Heizen.

Die Verordnung geht abweichenden Vereinbarungen im Mietvertrag vor (§ 2 HeizkostenV). Auch wenn im Vertrag „Heizkosten nach Fläche“ steht, gilt für zentral beheizte Häuser die verbrauchsabhängige Verteilung. Ausnahme: ein Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt.

70/30 oder 50/50: die Verbrauchsquote

Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten werden nach Verbrauch verteilt (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV), der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche oder nach umbautem Raum. Für Warmwasser gilt dieselbe Spanne (§ 8 Abs. 1).

70 % nach Verbrauch sind Pflicht, wenn alle drei Bedingungen zusammenkommen:

  • Das Haus erfüllt nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994, ist also nicht gut gedämmt.
  • Es wird mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt.
  • Die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung sind überwiegend gedämmt.

Die Quote legt der Eigentümer vor Beginn eines Abrechnungszeitraums fest. Ändern darf er sie nur in drei Fällen und nur für künftige Zeiträume (§ 6 Abs. 4). Eine Quote rückwirkend zu wählen, weil sie günstiger wäre, ist nicht zulässig.

Formel und Rechenbeispiel

Anteil = Kosten × (100 % − Quote) × Fläche Wohnung ÷ Fläche Haus + Kosten × Quote × Einheiten Wohnung ÷ Einheiten Haus

  1. Heizkosten des Hauses: 10.000 €, Verbrauchsquote 70 %.
  2. Grundkosten: 30 % von 10.000 € = 3.000 €. Die Wohnung hat 75 von 600 m², also 3.000 € × 75 ÷ 600 = 375,00 €.
  3. Verbrauchskosten: 70 % von 10.000 € = 7.000 €. Die Wohnung hat 1.800 von 12.000 Einheiten, also 7.000 € × 1.800 ÷ 12.000 = 1.050,00 €.
  4. Anteil der Wohnung: 375,00 € + 1.050,00 € = 1.425,00 €. Bei 50/50 wären es 625,00 € + 750,00 € = 1.375,00 €.

Die Verbrauchseinheiten sind bewertete Einheiten: Der Messdienst rechnet die Anzeige jedes Heizkostenverteilers mit einem Faktor für den Heizkörper um. Rohwerte verschiedener Geräte darfst du deshalb nicht einfach addieren.

Warmwasser abtrennen nach § 9 HeizkostenV

Erzeugt dieselbe Anlage Heizwärme und Warmwasser, entstehen die Kosten zunächst gemeinsam. Bevor du verteilst, trennst du den Warmwasseranteil ab. Die Heizung bekommt den Rest (§ 9 Abs. 1).

Die Wärmemenge für das Warmwasser misst ein Wärmezähler. Nur wenn das unzumutbar aufwendig ist, gilt die Formel Q = 2,5 × Warmwassermenge in m³ × (Temperatur − 10 °C). Sind weder Wärmemenge noch Warmwassermenge messbar, setzt du 32 kWh je m² versorgter Wohnfläche an. Ein mit Formel oder Pauschale berechnetes Q passt du an: bei Erdgas mit Brennwert-Abrechnung × 1,11, bei Fernwärme oder Contracting ÷ 1,15, bei einer monovalenten Wärmepumpe × 0,3 (§ 9 Abs. 2 Satz 6). Eine mit dem Wärmezähler gemessene Wärmemenge bleibt unverändert.

Die früher übliche Pauschale von 18 % für das Warmwasser ist seit dem 01.01.2009 gestrichen. Wer sie heute noch ansetzt, rechnet nach einer nicht mehr geltenden Fassung.

  1. Beispiel Gas: 150.000 kWh Brennwert, 180 m³ Warmwasser bei 60 °C, gemeinsame Kosten 12.000 €.
  2. Q = 2,5 × 180 × (60 − 10) = 22.500 kWh, mit Faktor 1,11 = 24.975 kWh.
  3. Anteil Warmwasser: 24.975 ÷ 150.000 = 16,65 %, also 1.998,00 € für Warmwasser und 10.002,00 € für Heizung.

Hilfsweise Heizwerte

BrennstoffHeizwert
Heizöl EL10 kWh je Liter
Erdgas H10 kWh je m³
Erdgas L9 kWh je m³
Flüssiggas13 kWh je kg
Holzpellets5 kWh je kg
§ 9 Abs. 3 HeizkostenV. Gilt nur, wenn dein Lieferant keinen eigenen Heizwert nennt. Bei Abrechnung in kWh entfällt die Umrechnung.

Liegt der Verbrauch in Litern, m³ oder kg vor, rechnest du die Wärmemenge über den Heizwert in Brennstoff um: Brennstoffmenge = Q ÷ Heizwert.

Welche Kosten zu den Heizkosten gehören

Seit 2023 kommt ein Schritt davor: Den Vermieteranteil an den CO2-Kosten ziehst du von den Heizkosten ab, bevor du verteilst (§ 7 Abs. 1 CO2KostAufG). Die Reihenfolge lautet also: Gesamtkosten, minus CO2-Anteil des Vermieters, Warmwasser abtrennen, dann Heizung und Warmwasser verteilen.

  • Brennstoff einschließlich Lieferung, bei Fernwärme der Wärmepreis.
  • Betriebsstrom der Heizung, Bedienung, Wartung, Prüfung und Einstellung der Anlage.
  • Reinigung der Anlage und des Raums, Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
  • Miete oder Kauf auf Raten der Zähler und Verteiler, Eichung, Kosten des Messdienstes und der monatlichen Verbrauchsinformation.

Kürzungsrechte des Mieters

Seit dem 01.12.2021 müssen neu eingebaute Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Ältere Geräte müssen bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Wer fernablesbare Geräte hat, muss den Mietern jeden Monat eine Verbrauchsinformation schicken (§ 6a).

Die Kürzungsrechte sind Rechte des Mieters. Ob sich mehrere Kürzungen addieren, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaft gelten sie nicht.

  • 15 %: Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, obwohl die Verordnung das verlangt, darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 1).
  • 3 %: Sind Geräte nicht fernablesbar, obwohl sie es sein müssten (Einbau ab 01.12.2021, ältere Geräte nach dem 31.12.2026), oder bekommt der Mieter trotz fernablesbarer Geräte keine monatliche Verbrauchsinformation, darf er um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 2, 3).
  • 3 % für die CO2-Kosten: Fehlt in der Abrechnung die Aufteilung der CO2-Kosten, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

Sonderfälle: Geräteausfall, Leerstand, Mieterwechsel

  • Geräteausfall: Fällt ein Zähler aus, wird der Verbrauch geschätzt. Betrifft die Schätzung mehr als 25 % der Fläche, werden die Kosten nur nach Fläche verteilt (§ 9a Abs. 2).
  • Leerstand: Eine unbeheizte Wohnung mit 0 Einheiten zahlt nur ihre Grundkosten. Die trägt bei Leerstand der Vermieter.
  • Mieterwechsel im Jahr: Dann wird zwischenabgelesen oder nach Gradtagszahlen aufgeteilt (§ 9b). Diesen Fall bildet der Rechner nicht ab.
  • Ausnahmen: In Häusern mit sehr geringem Wärmebedarf (unter 15 kWh je m² und Jahr), in Alten-, Pflege- und Studentenwohnheimen und in einigen weiteren Fällen gilt die Pflicht zur Verbrauchserfassung nicht (§ 11).

Typische Fehler bei der Heizkostenverteilung

  • Eine Quote außerhalb von 50 bis 70 % ansetzen oder die Quote rückwirkend ändern.
  • Warmwasser pauschal mit 18 % abtrennen, obwohl diese Regel seit 2009 nicht mehr gilt.
  • Brennwert-kWh bei Gas mit Heizwert-Angaben mischen.
  • Den CO2-Anteil des Vermieters erst nach der Verteilung abziehen oder ganz vergessen.
  • Rohwerte unterschiedlicher Heizkostenverteiler addieren, statt die bewerteten Einheiten des Messdienstes zu nehmen.
  • Bei Erdgas in m³ mit dem H-Gas-Wert von 10 kWh rechnen, obwohl L-Gas mit rund 9 kWh je m³ geliefert wird.

CO2-Kostenaufteilung

Welchen Anteil der CO2-Kosten du als Vermieter trägst – nach dem Stufenmodell.

Nebenkosten bei Mieterwechsel

Kosten tagesgenau auf alten und neuen Mieter aufteilen.

Häufige Fragen

70 % der Heizkosten werden nach dem gemessenen Verbrauch jeder Wohnung verteilt, 30 % nach der Wohnfläche. Erlaubt ist jede Quote zwischen 50 und 70 % nach Verbrauch.

Wenn das Haus die Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllt, mit Öl oder Gas beheizt wird und die freiliegenden Heizungsleitungen überwiegend gedämmt sind. Alle drei Bedingungen müssen zusammenkommen.

Nur in drei in der Verordnung genannten Fällen und nur zum Beginn eines künftigen Abrechnungszeitraums (§ 6 Abs. 4 HeizkostenV). Rückwirkend ist eine Änderung nicht zulässig.

Nein. Die 18-%-Pauschale ist seit dem 01.01.2009 gestrichen. Heute misst ein Wärmezähler die Wärme fürs Warmwasser. Nur ersatzweise gilt die Formel aus Warmwassermenge und Temperatur oder 32 kWh je m² Wohnfläche.

15 % deines Anteils (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV), wenn die Verordnung die Verbrauchserfassung verlangt. Fehlen Pflicht-Fernablesung oder monatliche Verbrauchsinformation, sind es 3 %.

Nur die Grundkosten nach Fläche, denn ohne Verbrauch fallen keine Verbrauchskosten an. Bei Leerstand trägt diesen Anteil der Vermieter.

Deine Vermietung an einem Ort

Mit CIRO erledigst du Mieteingänge, Nebenkostenabrechnung und Fristen an einem Ort: Du siehst, wann du frühestens eine Mieterhöhung verlangen kannst und bis wann eine Abrechnung beim Mieter sein muss, und buchst ohne Wochenendschicht. CIRO übernimmt die Routine, du triffst die Entscheidungen.

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