Warum sich ein Merkblatt lohnt
Taucht Schimmel auf, streiten Vermieter und Mieter fast immer über die Ursache: liegt sie im Gebäude oder am Lüften? Vor Gericht musst du zuerst zeigen, dass die Ursache nicht in der Bausubstanz liegt. Erst dann geht es darum, ob dein Mieter richtig gelüftet und geheizt hat.
Ein unterschriebenes Merkblatt beweist, dass dein Mieter wusste, was von ihm erwartet wird. Ein Gutachten ersetzt es nicht, aber es macht die Frage nach dem Nutzerverhalten einfacher.
Was im Merkblatt steht
Absätze zu Dunstabzug, Neubau und Lüftungsanlage schaltest du nur ein, wenn sie für die Wohnung zutreffen.
- warum Schimmel entsteht und was Lüften und Heizen dagegen tun
- Luftfeuchtigkeit: 40 bis 60 % in der Heizperiode, mit einem Hygrometer zur Kontrolle
- richtig lüften: Stoß- und Querlüften, drei- bis viermal am Tag
- richtig heizen: alle Räume, Heizung bei Abwesenheit herunterregeln statt abstellen
- Feuchtigkeit beim Kochen, Duschen und Wäschetrocknen gezielt abführen
- Möbel an Außenwänden mit 5 bis 10 cm Abstand
- besondere Fälle wie Neubau, Lüftungsanlage, dichte Fenster und Urlaub
- was dein Mieter tun soll, wenn er Feuchtigkeit oder Schimmel bemerkt
- eine Checkliste mit dem Wichtigsten auf einen Blick
Wie lange lüften je Monat
Je kälter es draußen ist, desto schneller tauscht sich die Luft aus. Das Merkblatt nennt deshalb keine feste Dauer. Als grobe Orientierung für das Stoßlüften nennen Verbraucherzentralen und Umweltbundesamt diese Richtwerte:
- Dezember bis Februar: 5 Minuten
- März und November: 10 Minuten
- April und Oktober: 15 Minuten
- Mai und September: 20 Minuten
- Juni bis August: 25 bis 30 Minuten