Was die Hausordnung regelt
Eine Hausordnung legt fest, wie die Mieter im Haus miteinander umgehen und wer sich um die gemeinsamen Flächen kümmert. Die Vorlage hat neun Abschnitte:
- Obhuts- und Sorgfaltspflichten, etwa Schäden melden und Haustür und Kellerfenster schließen
- Lärm mit Mittags- und Nachtruhe und einer Grenze fürs Musizieren
- Reinigung von Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen, Mülltrennung, Schnee und Glatteis
- Lüften gegen Schimmel, ausführlich im Merkblatt Heizen und Lüften
- Fahrräder, Motorräder und E-Scooter
- Haustiere in den Gemeinschaftsflächen
- Rauchen auf Balkon und Terrasse
- Grillen auf dem Balkon und im Hof
- Sonstiges wie Briefkasten, Klingelschild und Waschmaschinen in der Nacht
So wird die Hausordnung verbindlich
Leg die Hausordnung dem Mietvertrag bei und lass sie mit unterschreiben. Dann ist sie Teil des Vertrags, und ein Verstoß ist eine Pflichtverletzung, die du abmahnen kannst. Am einfachsten geht das gleich beim Abschluss mit der Mietvertrag-Vorlage.
Bei bestehenden Mietverhältnissen gelten neue Regeln nur, wenn sie deine Mieter nicht wesentlich belasten oder wenn sie zustimmen. Eine neue Pflicht wie das Treppenputzen kannst du also nicht einfach nachschieben.
Ruhezeiten
Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gilt überall. Eine Mittagsruhe schreibt das Gesetz nicht bundesweit vor, viele Gemeinden und Hausordnungen sehen sie aber vor. Die Vorlage nimmt 13 bis 15 Uhr und Sonn- und Feiertage ganztägig als Ruhezeit auf.
Musizieren ist außerhalb der Ruhezeiten erlaubt. Wie viele Stunden am Tag, legst du selbst fest; die Vorlage schlägt zwei vor. Ein komplettes Musizierverbot hält vor Gericht nicht.
Hält sich ein Mieter wiederholt nicht an die Ruhezeiten, schreibst du ihm eine Abmahnung wegen Lärm.
Treppenhaus und Winterdienst
Die Vorlage legt beides in den Wechsel der Mieter: das Treppenhaus, sofern keine Firma mit der Reinigung beauftragt ist, und den Winterdienst nach einem Räumplan, den du aushängst. Aus der Zahl der Parteien rechnet die Vorlage aus, wie oft jede Partei mit dem Treppenhaus dran ist und wie viele Einsätze im Winter auf sie fallen.
Beauftragst du eine Firma, kannst du die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wie sie sich auf die Wohnungen verteilen, zeigt der Umlageschlüssel-Rechner. Wer wann räumen und streuen muss, regelt außerdem die Satzung deiner Gemeinde.
Die Kontrolle, ob geräumt und gestreut ist, bleibt bei dir, auch wenn deine Mieter den Winterdienst übernehmen. Welche Pflichten am Haus sonst regelmäßig anstehen, zeigt die Checkliste Vermieterpflichten.