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Keller

Keller bei Immobilien: Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Nutzung, Wohnflächenberechnung und typische Fragen.

Immobilie

Kellerräume können Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum sein. Bei der Wohnflächenberechnung nach WoFlV zählen Kellerräume grundsätzlich nicht zur Wohnfläche. Die Nutzung als Wohnraum ist baurechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.


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Denise SonnenscheinDenise Sonnenschein26.01.2026
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