Keller
Keller bei Immobilien: Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Nutzung, Wohnflächenberechnung und typische Fragen.
Immobilie
Kellerräume können Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum sein. Bei der Wohnflächenberechnung nach WoFlV zählen Kellerräume grundsätzlich nicht zur Wohnfläche. Die Nutzung als Wohnraum ist baurechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
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