Was du fragen darfst
Was du einen Mietinteressenten fragen darfst, hängt vom Stand der Auswahl ab: Vor der Besichtigung genügen Name und Kontakt. Einkommen, Beruf und Schufa-Auskunft erst, wenn du jemandem die Wohnung geben willst. Tabu sind Religion, Herkunft, Schwangerschaft, Familienplanung, Vorstrafen und Mitgliedschaften in Partei oder Gewerkschaft.
Stellst du eine unzulässige Frage, darf der Bewerber sie falsch beantworten, und sie verstößt gegen Datenschutz und Gleichbehandlungsgesetz. Frag deshalb nur, was du für deine Entscheidung wirklich brauchst.
In welcher Reihenfolge du einen Mieter auswählst
Die Mieterauswahl läuft in vier Phasen: Kriterien und Inserat, Besichtigung, Auswahl mit Selbstauskunft und Bonitätsprüfung, dann Vertrag und Einzug. Jede Phase sammelt nur die Daten, die du in diesem Moment brauchst, so bleibst du beim Datenschutz auf der sicheren Seite.
- Kriterien festlegen und die Miete bestimmen; in Gebieten mit Mietpreisbremse prüfst du die Grenze mit dem Mietpreisbremse-Rechner.
- Inserat schalten, mit den Pflichtangaben aus dem Energieausweis und ohne Formulierungen, die nach Herkunft, Religion, Alter oder Geschlecht auswählen (AGG).
- Für die Besichtigung nur Name und Kontakt erfragen, Termine bündeln und bei bewohnter Wohnung mit dem Vormieter abstimmen.
- Allen Interessenten dieselben Fragen stellen und dieselben Informationen geben.
- Vom Favoriten Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Schufa-Auskunft einholen.
- Den übrigen Interessenten absagen und ihre Unterlagen löschen.
- Mietvertrag unterschreiben, Kaution vereinbaren und die Wohnung mit Protokoll übergeben.
Wie du Besichtigungen organisierst
Besichtigungen bündelst du an einem oder zwei Terminen und kündigst sie rechtzeitig und zu üblichen Zeiten an; ist die Wohnung noch bewohnt, stimmst du die Termine mit deinem Vormieter ab.
Gib allen Interessenten dieselben Informationen zu Miete, Nebenkosten und Einzugstermin und stell allen dieselben Fragen. So kannst du später nachvollziehbar begründen, warum du dich für jemanden entschieden hast.
Wie du die Bonität prüfst
Für die Bonität reichen meist drei Belege: die letzten drei Gehaltsabrechnungen, eine Schufa-Auskunft und auf Wunsch eine Bestätigung des Vorvermieters. Als Faustregel sollte die Kaltmiete höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen.
Die Schufa-Auskunft verlangst du erst, wenn du dem Interessenten die Wohnung geben willst. Die Bestätigung des Vorvermieters ist für ihn freiwillig. Den Ausweis lässt du dir vorlegen, eine Kopie brauchst du nicht.