Energieausweis
Energieausweis für Gebäude: Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis, Pflichten und Gültigkeit nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Immobilie
§ 80 ff. GEG
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung Pflicht. Man unterscheidet den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig und sollte bereits in der Immobilienanzeige mit Energiekennwerten angegeben werden.
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