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Heizkosten

Heizkostenabrechnung: Verbrauchserfassung, Verteilungsschlüssel und Pflichten nach der Heizkostenverordnung.

Finanzen
§ 2 Nr. 4 BetrKV, HeizkostenV

Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet werden: Mindestens 50 % und maximal 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche. Seit 2022 müssen fernablesbare Messgeräte monatliche Verbrauchsinformationen übermitteln. (§ 2 Nr. 4 BetrKV, HeizkostenV)


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