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Mietkaution berechnen

Die Kaution beträgt höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten. Der Rechner zeigt den Höchstbetrag, prüft eine vereinbarte Kaution und nennt die Fälligkeit der drei Raten.

Deine Zahlen

Vorbelegt mit einem Beispiel. Überschreib die Werte mit deinen Zahlen, das Ergebnis rechnet sofort mit.

Wie die Betriebskosten im Mietvertrag stehen
€
Ohne Betriebs- und Heizkosten. Stellplatz oder Möblierung im selben Vertrag zählen dazu
Optional
€
Nur zur Info, zählt nicht zur Kaution. Heizkosten gehören hierher
Optional
€
zum Prüfen, ob sie die Höchstgrenze einhält
Der Mieter darf in 3 gleichen Monatsraten zahlen
01.11.2026
Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig
Steht im Vertrag nichts, gilt der 3. Werktag
Wähle dein Bundesland, damit CIRO auch Landesfeiertage kennt
Optional
%
pro Jahr, zum Beispiel vom Kautionskonto
Optional
Jahre
für die Zinsen, in vollen Jahren

Dein Ergebnis

Höchstkaution

2.250,00 €

3 × 750,00 € Nettokaltmiete. Die Betriebskosten zählen nicht mit. 3 × Warmmiete wären 2.850,00 €, das wäre zu viel.

Raten und Fälligkeit

1. Rate, fällig am 02.11.2026

zu Beginn des Mietverhältnisses, verschoben vom 01.11.2026, weil Wochenende oder Feiertag (§ 193 BGB)
750,00 €

2. Rate, fällig am 03.12.2026

mit der Miete für Dezember 2026
750,00 €

3. Rate, fällig am 06.01.2027

mit der Miete für Januar 2027
750,00 €

Feiertage

Hier hängt ein Termin vom Bundesland ab. CIRO rechnet mit bundesweiten Feiertagen. Wähl unter „Weitere Annahmen“ dein Bundesland, dann zählen auch die Landesfeiertage.

Rechtlicher Hinweis

Das Ergebnis ist eine Rechnung auf Basis deiner Angaben und ersetzt keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, hängt auch von deinem Mietvertrag ab. Im Zweifel hilft ein Anwalt für Mietrecht, Haus & Grund oder ein Mieterverein.


Der Link enthält deine Eingaben. Wer ihn öffnet, sieht genau diese Rechnung.

Berechnung für frei finanzierten Wohnraum in Deutschland. Gewerbe, preisgebundener Wohnraum (Sozialwohnung, WBS) und Wohnheime sind nicht abgedeckt. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 14.10.2026.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Kaution beträgt höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist also die Nettokaltmiete, nicht die Warmmiete.

Eine höhere Vereinbarung ist insoweit unwirksam. Der Mieter kann den Teil über der Grenze zurückfordern (§ 551 Abs. 4 BGB).

Höchstkaution = 3 × Monatsmiete ohne ausgewiesene Betriebskosten

  • Nettokaltmiete mit Vorauszahlung: 3 × Nettokaltmiete.
  • Miete mit Betriebskostenpauschale: 3 × Miete ohne Pauschale.
  • Inklusivmiete ohne ausgewiesene Betriebskosten: 3 × Inklusivmiete.
  • Eine Stellplatz- oder Möblierungsmiete im selben Vertrag gehört zur Miete. Heizkostenvorauszahlungen sind Betriebskosten und gehören nicht dazu.

Rechenbeispiel

Die Nettokaltmiete beträgt 750 €, dazu kommen 200 € Betriebskostenvorauszahlung. Die Wohnung wird ab 01.11.2026 vermietet.

  1. Höchstkaution: 3 × 750 € = 2.250 €. Nicht 3 × 950 € = 2.850 €.
  2. Raten: 750 €, 750 € und 750 €.
  3. 1. Rate zu Mietbeginn am 01.11.2026. Das ist ein Sonntag, gezahlt werden muss erst am Montag, 02.11.2026 (§ 193 BGB).
  4. 2. Rate mit der Dezembermiete: 3. Werktag ist Donnerstag, der 03.12.2026.
  5. 3. Rate mit der Januarmiete: Neujahr, Samstag und Sonntag zählen nicht, 3. Werktag ist Mittwoch, der 06.01.2027. In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ist der 06.01. ein Feiertag, dort ist es der 07.01.2027.

Ratenzahlung und Fälligkeit

Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB). Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.

Steht im Vertrag kein eigener Zahltag, ist die Miete bis zum 3. Werktag des Monats fällig (§ 556b Abs. 1 BGB). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählt der Samstag dabei nicht als Werktag.

  • Beginnt das Mietverhältnis zur Monatsmitte, ist die 2. Rate mit der Miete des Folgemonats fällig.
  • Bei krummen Beträgen weicht die letzte Rate um höchstens 2 Cent ab. CIRO rundet die ersten Raten auf und nimmt den Rest in die letzte.
  • Mehr als drei Raten sind möglich, wenn der Vermieter zustimmt.

Anlage und Zinsen

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen, zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (§ 551 Abs. 3 BGB). Andere Anlageformen sind nach Vereinbarung möglich.

Die Zinsen gehören dem Mieter und erhöhen die Kaution. Unter „Weitere Annahmen“ kannst du Zinssatz und Anlagedauer eintragen.

Rückzahlung nach dem Auszug

Für die Rückzahlung gibt es keine feste gesetzliche Frist. Der Vermieter darf angemessen prüfen, ob er noch Ansprüche hat. Gerichte lassen dafür meist einige Monate Zeit. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten.

Die oft genannten 6 Monate stammen aus der Verjährung: Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Wohnung verjähren 6 Monate nach Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Eine Rückzahlungsfrist ist das nicht.

Typische Fehler

  • Kaution aus der Warmmiete berechnet statt aus der Miete ohne Betriebskosten.
  • Volle Kaution auf einmal verlangt, obwohl der Mieter in Raten zahlen darf.
  • Kaution und Bürgschaft zusätzlich verlangt: Mehrere Sicherheiten zählen grundsätzlich zusammen gegen die Grenze.
  • Kaution auf dem eigenen Konto geparkt statt getrennt angelegt.
  • Nach einer Mieterhöhung mehr Kaution erwartet: Die Kaution steigt nicht automatisch mit.

Mieterhöhung

Die rechnerische Obergrenze bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – mit Kappungsgrenze und frühestem Termin.

Verzugszinsen

Zinsen auf offene Mieten und Forderungen – taggenau mit dem aktuellen Basiszinssatz.

Häufige Fragen

Höchstens drei Monatsmieten ohne die ausgewiesenen Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Bei 750 € Nettokaltmiete sind das 2.250 €, egal wie hoch die Vorauszahlung ist.

Ja, in drei gleichen Monatsraten. Die erste ist zu Mietbeginn fällig, die zweite und dritte mit den nächsten beiden Mieten.

Die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Die weiteren mit der Miete, also am vereinbarten Zahltag oder, wenn der Vertrag nichts regelt, am 3. Werktag des Monats. Der Samstag zählt dabei nicht.

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Vermieter darf angemessen prüfen, Gerichte lassen meist einige Monate Zeit. Für eine ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten.

Dem Mieter. Die Zinsen erhöhen die Kaution und werden bei der Rückzahlung mit ausgezahlt.

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