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Anschlussfinanzierung berechnen

Rechne aus, was nach dem Ende deiner Zinsbindung auf dich zukommt: Restschuld, neue Rate und wie lange du noch zahlst, bei einem Zins deiner Wahl.

Deine Zahlen

Vorbelegt mit einem Beispiel. Überschreib die Werte mit deinen Zahlen, das Ergebnis rechnet sofort mit.

aus den Eckdaten deines Darlehens oder direkt vom Kontoauszug
€
Darlehensbetrag bei Auszahlung
%
steht in deinem Darlehensvertrag
%
steht in deinem Darlehensvertrag
Jahre
in ganzen Jahren
%
trag den Zins aus deinem Angebot ein; vorbelegt ist ein Beispiel, keine Prognose
Du zahlst weiter dieselbe Rate, die Laufzeit passt sich an
Jahre
in ganzen Jahren
Optional
%
in Prozentpunkten, wird zum neuen Sollzins addiert
Optional
€
falls du jedes Jahr gleich viel sondergetilgt hast
Optional
TT.MM.JJJJ
für das Kündigungsrecht nach § 489 BGB
Optional
TT.MM.JJJJ
laut Darlehensvertrag, für die Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Dein Ergebnis

Monatsrate nach der Zinsbindung

1.375,00 €

Du zahlst weiter dieselbe Rate, jetzt mit 4,00 % Sollzins. Das entspricht 3,23 % anfänglicher Tilgung.

Restschuld bei Anschluss
228.283,70 €
Laufzeit bis schuldenfrei
20 Jahreund 3 Monate
Restschuld nach 10 Jahren
137.864,33 €
Zinsen in der Zinsbindung
74.580,63 €
Zinsen bis zur Volltilgung
104.797,47 €

Vergleich mit deiner bisherigen Rate

Bisherige Rate

1.375,00 €

Monatsrate nach der Zinsbindung

1.375,00 €

Unterschied pro Monat

0,00 €

Unterschied pro Jahr

0,00 €

Laufzeit ab Auszahlung, bisheriger Plan

wenn der Zins bei 3,50 % geblieben wäre
29 Jahre 0 Monate

Laufzeit ab Auszahlung, mit Anschluss

30 Jahre 3 Monate

Tilgungsplan je Darlehensjahr

Zinsen, Tilgung und Restschuld für jedes Jahr ab Auszahlung.

JahrZinsenTilgungRestschuld
18.994,75 €7.505,25 €220.778,45 €
28.688,98 €7.811,02 €212.967,43 €
38.370,74 €8.129,26 €204.838,17 €
48.039,54 €8.460,46 €196.377,71 €
57.694,84 €8.805,16 €187.572,55 €
67.336,10 €9.163,90 €178.408,65 €
76.962,75 €9.537,25 €168.871,40 €
86.574,20 €9.925,80 €158.945,60 €
96.169,80 €10.330,20 €148.615,40 €
10Ende Zinsbindung5.748,93 €10.751,07 €137.864,33 €
115.310,93 €11.189,07 €126.675,26 €
124.855,07 €11.644,93 €115.030,33 €
134.380,64 €12.119,36 €102.910,97 €
143.886,87 €12.613,13 €90.297,84 €
153.372,98 €13.127,02 €77.170,82 €
162.838,16 €13.661,84 €63.508,98 €
172.281,57 €14.218,43 €49.290,55 €
181.702,29 €14.797,71 €34.492,84 €
191.099,41 €15.400,59 €19.092,25 €
20471,95 €16.028,05 €3.064,20 €
2116,97 €3.064,20 €0,00 €

Darlehensjahre ab Auszahlung, keine Kalenderjahre. Zins je Monat auf den Cent gerundet, wie auf dem Kontoauszug. Nach der Zinsbindung rechnet der Plan mit demselben Zins weiter.

Annahmen

Gerechnet wird mit dem Sollzins, nicht mit dem effektiven Jahreszins; der steht im Angebot der Bank. Nach der neuen Zinsbindung rechnet der Plan mit demselben Zins weiter. Wie sich die Zinsen entwickeln, weiß heute niemand.

Kündigungsrecht

Das Kündigungsrecht nach § 489 BGB hängt von den Daten deines Vertrags ab. Prüfe Vertrag und Auszahlungsdatum oder frag deine Bank. Trag unter „Weitere Annahmen“ das Datum der Auszahlung oder das Ende der Zinsbindung ein, dann zeigt der Rechner die Termine.


Der Link enthält deine Eingaben. Wer ihn öffnet, sieht genau diese Rechnung.

Modellrechnung ohne Gewähr. Sie ersetzt kein Angebot einer Bank und keine Beratung. Banken rechnen mit eigenen Konditionen und Kosten; maßgeblich ist allein dein Darlehensvertrag bzw. das ESIS-Merkblatt der Bank. Stand der Rechenregeln: 14.10.2026.

Was eine Anschlussfinanzierung ist

Endet die Zinsbindung deines Immobilienkredits, ist das Darlehen meist noch nicht getilgt. Für die Restschuld brauchst du neue Konditionen: Das ist die Anschlussfinanzierung. Der neue Zins kann höher oder niedriger sein als der alte; davon hängt ab, ob du mehr zahlst, länger zahlst oder schneller fertig bist.

Der Rechner ermittelt die Restschuld aus den Eckdaten deines bisherigen Darlehens oder nimmt sie direkt vom Kontoauszug. Dann zeigt er drei Wege: dieselbe Rate weiterzahlen, eine neue Tilgung wählen oder die Rate so ansetzen, dass du zum geplanten Zeitpunkt schuldenfrei bist.

Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen

  • Prolongation: Du verlängerst bei deiner bisherigen Bank zu neuen Konditionen. Die Grundschuld bleibt, Notar und Grundbuch fallen nicht an.
  • Umschuldung: Du wechselst zu einer anderen Bank. Sie löst das alte Darlehen ab und übernimmt die Grundschuld; für Abtretung oder Neueintragung fallen Notar- und Grundbuchkosten an.
  • Forward-Darlehen: Du sicherst dir den Zins schon Monate oder Jahre vor dem Ende der Zinsbindung. Dafür verlangt die Bank meist einen Aufschlag je Monat Vorlaufzeit, dessen Höhe sie selbst festlegt.

Hol dir für jede Variante ein Angebot mit effektivem Jahreszins; nur so lassen sich die Kosten vergleichen.

Rechenbeispiel: 228.283,70 € Restschuld, Zins steigt auf 4 %

Vorbelegt ist das Beispiel aus dem Baufinanzierungs-Rechner: 300.000 € Darlehen, 3,5 % Sollzins, 2 % Tilgung, 1.375 € Rate. Nach 10 Jahren bleiben 228.283,70 €. Der neue Sollzins von 4 % ist ein Beispielwert, keine Prognose.

  1. Rate behalten: Du zahlst weiter 1.375 €. Getilgt ist das Darlehen nach weiteren 20 Jahren und 3 Monaten, insgesamt 15 Monate später als bei unverändertem Zins.
  2. Restlaufzeit halten: Damit du wie geplant nach 19 weiteren Jahren fertig bist, steigt die Rate auf 1.431,05 €, also 56,05 € mehr im Monat oder 672,60 € im Jahr.
  3. Neue Tilgung 2 %: Die Rate sinkt auf 1.141,42 €, dafür bleiben nach weiteren 10 Jahren noch 172.258,96 € offen.

Kündigungsrecht nach § 489 BGB

Endet die Zinsbindung und gibt es keine neue Zinsvereinbarung, kannst du das Darlehen mit einem Monat Frist frühestens zum Ende der Zinsbindung kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). So wechselst du zu einer anderen Bank.

Unabhängig von der Zinsbindung gilt: 10 Jahre nach der vollständigen Auszahlung kannst du mit einer Frist von 6 Monaten kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB), auch bei 15 oder 20 Jahren Zinsbindung. Hast du nach der Auszahlung einen neuen Zins oder eine neue Laufzeit vereinbart, beginnen die 10 Jahre mit dieser Vereinbarung. Vertraglich ausschließen lässt sich dieses Recht nicht (§ 489 Abs. 4 BGB).

Kündigst du nach § 489 BGB, schuldest du keine Vorfälligkeitsentschädigung. Löst du ein Darlehen außerhalb dieser Rechte vorzeitig ab, kann die Bank eine verlangen (§ 490 Abs. 2, § 502 BGB). Prüfe deinen Vertrag oder frag deine Bank, bevor du kündigst.

Forward-Aufschlag im Rechner

Den Aufschlag eines Forward-Darlehens trägst du unter „Weitere Annahmen“ in Prozentpunkten ein. Der Rechner addiert ihn zum Sollzins: 3,7 % plus 0,3 Prozentpunkte ergeben 4,0 %.

Ob sich ein Forward-Darlehen lohnt, hängt davon ab, wie sich die Zinsen bis zum Ende deiner Zinsbindung entwickeln. Das kann heute niemand verlässlich sagen; der Rechner zeigt dir deshalb nur, was ein bestimmter Zins für Rate und Laufzeit bedeutet.

Typische Fehler bei der Anschlussfinanzierung

  • Zu spät anfangen: Die Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB braucht einen Monat Frist, die Prüfung bei einer neuen Bank oft mehrere Wochen.
  • Nur die Rate vergleichen: Bleibt die Rate gleich, kann die Laufzeit deutlich länger werden.
  • Das Prolongationsangebot ungeprüft annehmen: Vergleiche es mit Angeboten anderer Banken über den effektiven Jahreszins.
  • Wechselkosten vergessen: Bei einer Umschuldung kommen Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuld hinzu.

Baufinanzierung

Monatsrate, Restschuld nach der Zinsbindung und Tilgungsplan für dein Darlehen.

Nettomietrendite

Rendite nach Kaufnebenkosten, Verwaltung, Rücklage und Mietausfall.

Häufige Fragen

Rechtzeitig vor dem Ende der Zinsbindung. Fordere Restschuld und Prolongationsangebot bei deiner Bank an und vergleiche sie mit Angeboten anderer Banken. Willst du wechseln, beachte die Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Zinsbindung.

Dann geht mehr von der Rate in die Zinsen und weniger in die Tilgung, du zahlst länger. Im Beispiel mit 228.283,70 € Restschuld und 1.375 € Rate verlängert ein Anstieg von 3,5 % auf 4 % die Gesamtlaufzeit um 15 Monate.

Eine Anschlussfinanzierung, deren Zins du schon vor dem Ende der Zinsbindung festlegst. Die Bank verlangt dafür meist einen Aufschlag, der mit der Vorlaufzeit steigt. Ob sich das lohnt, hängt von der künftigen Zinsentwicklung ab.

Nur in bestimmten Fällen. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kannst du 10 Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit 6 Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Ob das bei dir gilt, hängt von den Daten deines Vertrags ab; prüfe ihn oder frag deine Bank.

Die neue Bank braucht eine Sicherheit. Meist wird die bestehende Grundschuld abgetreten oder eine neue eingetragen. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an, deren Höhe vom Betrag abhängt. Bei einer Prolongation bei deiner bisherigen Bank entfallen sie.

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