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Mietpreisbremse berechnen

Gilt in deiner Gemeinde eine Mietpreisbremse, darf die Miete bei Vertragsbeginn höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Rechner zeigt die zulässige Miete und prüft die Ausnahmen.

Deine Zahlen

Vorbelegt mit einem Beispiel. Überschreib die Werte mit deinen Zahlen, das Ergebnis rechnet sofort mit.

Das steht in der Verordnung deines Bundeslands
€/m²
pro m², zum Beispiel aus dem Mietspiegel deiner Gemeinde
m²
laut Mietvertrag bzw. tatsächliche Fläche
€
Miete ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten
Erstmals genutzt und vermietet nach dem 01.10.2014
Neubau, § 556f S. 1 BGB
Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung
§ 556f S. 2 BGB
Optional
€
Miete des Vormieters, ohne Minderungen und ohne Erhöhungen aus dem letzten Jahr vor dessen Auszug
Optional
€
ohne Erhaltungsanteil. Näherung, lass das prüfen

Dein Ergebnis

Zulässige Miete bei Vertragsbeginn

660,00 €

Deine geplante Miete

liegt darüber

Deine geplante Miete liegt 40,00 € pro Monat über der Grenze. Dieser Teil wäre unwirksam (§ 556g Abs. 1 BGB), der Vertrag bleibt bestehen. Der Mieter kann den zu viel gezahlten Betrag nach einer Rüge zurückfordern.

Gebiet unklar

Du weißt nicht, ob eine Verordnung gilt. CIRO rechnet so, als ob die Mietpreisbremse gilt. Ob deine Gemeinde betroffen ist, steht in der Mietpreisbremsen-Verordnung deines Bundeslands.

So rechnet CIRO

Vergleichsmiete + 10 % (10,00 € × 60 m² × 1,10)

auf den Cent abgerundet
660,00 €

Geplante Miete

700,00 €

Überschreitung pro Monat

40,00 €

Annahmen

CIRO rechnet mit der Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Die Vergleichsmiete gibst du selbst ein. Die Verordnungen der Länder dürfen nach der Verlängerung längstens bis 31.12.2029 gelten.

Rechtlicher Hinweis

Das Ergebnis ist eine Rechnung auf Basis deiner Angaben und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Miete im Einzelfall zulässig ist, hängt auch von der Verordnung deines Landes und deinem Mietvertrag ab. Im Zweifel hilft ein Anwalt für Mietrecht, Haus & Grund oder ein Mieterverein.


Der Link enthält deine Eingaben. Wer ihn öffnet, sieht genau diese Rechnung.

Berechnung für frei finanzierten Wohnraum in Deutschland. Gewerbe, preisgebundener Wohnraum (Sozialwohnung, WBS) und Wohnheime sind nicht abgedeckt. Ob in deiner Gemeinde eine Verordnung gilt, steht in der Landesverordnung. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 14.10.2026.

Was regelt die Mietpreisbremse?

Wird ein Mietvertrag in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt geschlossen, darf die Miete zu Beginn die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen (§ 556d BGB). Welche Gemeinden dazugehören, bestimmen die Landesregierungen per Verordnung.

Die Mietpreisbremse wurde verlängert. Seit 23.07.2025 dürfen die Verordnungen der Länder bis längstens 31.12.2029 gelten.

Zulässige Miete = ortsübliche Vergleichsmiete pro m² × Wohnfläche × 1,10

Wo die Mietpreisbremse gilt

Die Mietpreisbremse gilt nur in Gemeinden, die eine aktuell gültige Landesverordnung nennt. Die Listen ändern sich laufend, deshalb fragt der Rechner dich zuerst, ob deine Gemeinde betroffen ist. Eine automatische Ableitung aus der Postleitzahl gibt es bewusst nicht.

Weißt du es nicht, rechnet CIRO so, als ob die Mietpreisbremse gilt. Prüf dann die Verordnung deines Bundeslands.

Die Gebiete mit Mietpreisbremse und die Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze von 15 % sind nicht dieselben. Beide stehen in eigenen Verordnungen.

Rechenbeispiel

Eine 60 m² große Wohnung soll neu vermietet werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 10,00 € pro m². Geplant sind 700 € nettokalt.

  1. Vergleichsmiete: 10,00 € × 60 m² = 600 €.
  2. Zulässige Miete: 600 € × 1,10 = 660 €.
  3. Überschreitung: 700 € − 660 € = 40 € pro Monat. Dieser Teil wäre unwirksam.
  4. Hat der Vormieter 720 € gezahlt, darf diese Miete wieder vereinbart werden. Die geplanten 700 € liegen dann im Rahmen.

Ausnahmen und Auskunftspflicht

  • Vormiete: War die Miete des Vormieters höher, darf sie wieder vereinbart werden. Minderungen und Erhöhungen aus dem letzten Jahr vor Ende des Vormietverhältnisses zählen nicht (§ 556e Abs. 1 BGB).
  • Modernisierung in den letzten 3 Jahren: Die Grenze darf um den Betrag überschritten werden, der bei einer Modernisierungserhöhung zulässig wäre (§ 556e Abs. 2 BGB).
  • Neubau: Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind ausgenommen (§ 556f S. 1 BGB).
  • Umfassende Modernisierung: Die erste Vermietung danach ist ausgenommen (§ 556f S. 2 BGB).

Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss den Mieter vor Vertragsschluss unaufgefordert in Textform darüber informieren (§ 556g Abs. 1a BGB). Sonst gilt die Ausnahme nicht. Wird die Auskunft nachgeholt, gilt sie erst 2 Jahre danach.

Folgen einer zu hohen Miete

Liegt die vereinbarte Miete über der Grenze, ist sie nur insoweit unwirksam. Der Mietvertrag bleibt bestehen, die Miete gilt in Höhe der zulässigen Miete (§ 556g Abs. 1 BGB).

Der Mieter muss die zu hohe Miete rügen. Rügt er innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn und besteht das Mietverhältnis bei Zugang der Rüge noch, kann er zu viel gezahlte Miete ab Vertragsbeginn zurückfordern. Rügt er später, kann er nur ab der Rüge zurückfordern (§ 556g Abs. 2 BGB).

Staffelmiete, Indexmiete und möblierte Wohnungen

  • Staffelmiete: Die Mietpreisbremse gilt für jede einzelne Staffel (§ 557a Abs. 4 BGB).
  • Indexmiete: Die Mietpreisbremse gilt für die Ausgangsmiete (§ 557b Abs. 4 BGB).
  • Möblierte Wohnungen: Ein Möblierungszuschlag ist derzeit nicht gesetzlich geregelt. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass er gesondert ausgewiesen werden muss. Er ist noch nicht beschlossen.

Grenzen auch ohne Mietpreisbremse

Auch wo keine Mietpreisbremse gilt, ist die Miete nicht unbegrenzt. Liegt sie mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete und nutzt der Vermieter ein geringes Angebot an Wohnungen aus, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Mietwucher ist strafbar (§ 291 StGB).

Mieterhöhung

Die rechnerische Obergrenze bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – mit Kappungsgrenze und frühestem Termin.

Bruttomietrendite

Jahreskaltmiete im Verhältnis zum Kaufpreis – die schnelle Kennzahl für jedes Exposé.

Häufige Fragen

Höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei 10,00 € pro m² Vergleichsmiete sind das 11,00 € pro m². Eine höhere Vormiete oder eine Modernisierung in den letzten 3 Jahren kann die Grenze anheben.

Sie wurde verlängert. Die Verordnungen der Länder dürfen seit 23.07.2025 bis längstens 31.12.2029 gelten. Ob sie in deiner Gemeinde gilt, steht in der Verordnung deines Bundeslands.

Nein, wenn die Wohnung nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurde. Darauf berufen kannst du dich aber nur, wenn du den Mieter vor Vertragsschluss in Textform darüber informierst.

Der Teil über der Grenze ist unwirksam, der Vertrag bleibt bestehen. Rügt der Mieter innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, kann er zu viel gezahlte Miete ab Vertragsbeginn zurückfordern.

Ja, wenn sie höher war als die Grenze. Minderungen und Erhöhungen aus dem letzten Jahr vor Auszug des Vormieters zählen nicht. Den Mieter musst du vor Vertragsschluss in Textform über die Vormiete informieren.

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Mit CIRO erledigst du Mieteingänge, Nebenkostenabrechnung und Fristen an einem Ort: Du siehst, wann du frühestens eine Mieterhöhung verlangen kannst und bis wann eine Abrechnung beim Mieter sein muss, und buchst ohne Wochenendschicht. CIRO übernimmt die Routine, du triffst die Entscheidungen.

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