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Mietvertrag-Vorlage kostenlos

Mit dieser Vorlage erstellst du einen Wohnraummietvertrag in rund 15 Minuten, ohne Konto und ohne Kosten. Du wählst die Vertragsart, beantwortest die Fragen und siehst rechts, wie dein Vertrag Paragraf für Paragraf entsteht. Am Ende lädst du ihn als PDF herunter.

CIRO-Avatar von Denise Sonnenschein, Rechtsanwältin für Mietrecht

Vorlage von Denise Sonnenschein

Rechtsanwältin für Mietrecht mit eigener Kanzlei

Kurz erklärt

Ein Wohnraummietvertrag regelt, welche Wohnung du ab wann zu welcher Miete vermietest, dazu Kaution, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen und Kündigung. Wirksam ist er auch mündlich. Soll er länger als ein Jahr fest laufen, verlangt § 550 BGB die Schriftform. Die Vorlage von Denise Sonnenschein folgt dem aktuellen Mietrecht und lässt die Klauseln weg, die der Bundesgerichtshof gekippt hat.

Schritt 1 von 8
Vertragsart

Wohnraummietvertrag

Vertrag über die Vermietung von Wohnraum


zwischen
[Name des Vermieters], [Anschrift des Vermieters]
— nachfolgend „Vermieter“ genannt —
und
[Name des Mieters], geb. [Datum], derzeitige Anschrift: [Anschrift]
— nachfolgend „Mieter“ genannt —
Der Rest erscheint, während du antwortest.
Erstellt mit CIRO.immo. Einfach vermieten.www.ciro.immo

Rechtlicher Hinweis

  • Die auf dieser Website/in diesen Unterlagen bereitgestellten Mustervorlagen und Formulare dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Mietrechtliche Sachverhalte sind stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls und Änderungen der Rechtsprechung abhängig. Die Verwendung einer Vorlage ohne vorherige rechtliche Prüfung kann im Einzelfall ungeeignet oder sogar nachteilig sein. Eine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte oder den gewünschten Erfolg wird nicht übernommen. Die Hinweise in den Vorlagen selber sind sorgfältig zu lesen. Für einzelfallbezogene Fragen sollte ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt oder in steuerlichen Fragen ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.
CIRO-Avatar von Denise Sonnenschein, Rechtsanwältin für Mietrecht

Denise Sonnenschein ist Rechtsanwältin für Mietrecht mit eigener Kanzlei und das Gesicht von CIRO auf Instagram. Die Vorlagen stammen von ihr, die Regeln und Hinweise dahinter haben wir gemeinsam erarbeitet. Im Chat „Mit Denise“ führt dich ihr digitaler Avatar Schritt für Schritt durch jede Vorlage.

Denise Sonnenschein

Rechtsanwältin für Mietrecht mit eigener Kanzlei

Auf Instagram erklärt Denise Mietrecht in kurzen Videos.

@ciro.immobilien ansehen

Die Vorlagen und der Chat ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

So erstellst du deinen Mietvertrag

  1. Wähl die Vertragsart. CIRO schaltet die passenden Klauseln an, bei einem befristeten Vertrag zum Beispiel den Befristungsgrund nach § 575 BGB.
  2. Beantworte die Fragen zu Vermieter, Mieter, Wohnung, Miete, Kaution und Nebenkosten. Wenn du lieber erzählst als Felder ausfüllst, stellt Denise dir dieselben Fragen im Chat.
  3. Prüf die Vorschau. Jede Angabe steht farbig markiert an ihrer Stelle im Vertrag, offene Punkte siehst du als Platzhalter.
  4. Lade den fertigen Vertrag als PDF herunter, druck ihn zweimal aus, und dann unterschreibt ihr beide.

Was du vor dem Vertrag klären solltest

Bevor du den Mietvertrag aufsetzt, sollten der Mieter und die Höhe der Miete feststehen. Die Vorlage übernimmt deine Angaben, prüft aber nicht, ob der Bewerber zahlen kann oder ob deine Miete in einem Gebiet mit Mietpreisbremse zulässig ist. Dafür gibt es eigene Hilfen.

Mit der Checkliste Mieterauswahl fragst du nur, was du fragen darfst. Vermietest du zum ersten Mal, führt dich die Checkliste erste Vermietung durch Grundbuch, Versicherung und Mietkonto.

Was in einen Mietvertrag gehört

Wirksam ist ein Mietvertrag schon, wenn sich beide Seiten über Mietsache, Miete und Beginn einig sind. Damit es später keinen Streit gibt, regelt ein guter Vertrag deutlich mehr. Diese Punkte fragt die Vorlage ab:

  • Vermieter und Mieter mit Namen und Anschrift, bei mehreren Mietern alle, die unterschreiben
  • die Wohnung mit Adresse, Lage im Haus, Wohnfläche und Räumen, dazu Keller, Stellplatz oder Garten zur Mitbenutzung
  • Mietbeginn, bei Bedarf Befristung oder Kündigungsverzicht
  • Nettokaltmiete, Vorauszahlung auf die Betriebskosten und den Tag, an dem die Miete fällig ist
  • Kaution und wie sie gezahlt wird
  • Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Tierhaltung und Untervermietung
  • die Anlagen, etwa Hausordnung, Übergabeprotokoll, Datenschutzhinweise und Energieausweis

Die Vertragsarten im Überblick

  • Unbefristeter Mietvertrag: der Normalfall. Du kannst nur mit berechtigtem Interesse kündigen, dein Mieter mit drei Monaten Frist. Die Fristen rechnet der Kündigungsfrist-Rechner für dich aus.
  • Befristeter Mietvertrag: nur mit einem Grund nach § 575 BGB, etwa Eigenbedarf oder ein geplanter Umbau. Den Grund musst du schon beim Abschluss schriftlich nennen.
  • Möblierte Wohnung: mit Inventarliste als Anlage und einem Zuschlag für die Möbel, den du im Vertrag gesondert ausweist.
  • WG oder mehrere Mieter: Alle, die unterschreiben, haften gemeinsam für die ganze Miete.
  • Staffelmiete nach § 557a BGB: Die Mieterhöhungen stehen schon im Vertrag, jede Stufe mindestens ein Jahr lang.
  • Indexmiete nach § 557b BGB: Die Miete folgt dem Verbraucherpreisindex. Was eine Anpassung bringt, zeigt der Indexmiete-Rechner.
  • Garage oder Stellplatz: ein eigener Vertrag außerhalb des Wohnraummietrechts, mit kürzeren Kündigungsfristen und auf Wunsch mit Umsatzsteuer.

Befristung und Kündigungsverzicht

Eine Wohnung darfst du nur befristet vermieten, wenn ein Grund aus § 575 BGB vorliegt: Du willst sie danach selbst oder für Angehörige nutzen, du willst sie abreißen oder so umbauen, dass der Mietvertrag stört, oder du brauchst sie für einen Mitarbeiter. Fehlt der Grund im Vertrag, gilt der Mietvertrag als unbefristet.

Willst du einfach eine Mindestlaufzeit, ist der Kündigungsverzicht der bessere Weg. Beide Seiten verzichten für eine Zeit auf die ordentliche Kündigung. Mehr als vier Jahre hält vor Gericht nicht; die Vorlage warnt dich, wenn deine Angabe darüber liegt.

Miete, Nebenkosten und Kaution

Betriebskosten zahlt dein Mieter nur, wenn der Vertrag sie auf ihn umlegt. Die Vorlage verweist dafür auf die Betriebskostenverordnung und vereinbart eine monatliche Vorauszahlung, über die du einmal im Jahr abrechnest. Wie hoch die Vorauszahlung sein sollte, rechnet der Nebenkostenvorauszahlung-Rechner aus.

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB), und dein Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen. Die Vorlage rechnet die Grenze aus deiner Miete mit. Liegt die Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse, darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vorlage zeigt dir einen Hinweis, wenn das für deine Adresse wahrscheinlich gilt; genau prüfen kannst du es mit dem Mietpreisbremse-Rechner.

Vom Vertrag zum Mietverhältnis in CIRO

Den fertigen Vertrag kannst du in ein CIRO-Konto übernehmen. Dann legt CIRO Wohnung, Mieter und Mietverhältnis aus deinen Angaben an, und der Vertrag liegt gleich bei den Dokumenten der Wohnung.

Mieteingänge sieht CIRO auf deinem Konto

Fristen wie Kautionsrückgabe und Nebenkostenabrechnung kommen als Erinnerung

Nachträge zum Vertrag erstellst du später mit denselben Angaben

Klauseln, die vor Gericht nicht halten

Ein vorformulierter Mietvertrag gilt als Allgemeine Geschäftsbedingung, und die Gerichte prüfen ihn streng. Eine unwirksame Klausel fällt ganz weg, dann gilt das Gesetz. Diese Fehler stecken in vielen alten Mustern, die Vorlage vermeidet sie:

  • Schönheitsreparaturen nach starren Fristen, etwa „Küche und Bad alle drei Jahre“
  • Schönheitsreparaturen für eine Wohnung, die unrenoviert übergeben wurde, ohne angemessenen Ausgleich
  • Quotenklauseln, nach denen der Mieter beim Auszug anteilig für künftige Renovierungen zahlt
  • Kleinreparaturen ohne Höchstbetrag je Reparatur und je Jahr (die Vorlage setzt 120 € je Reparatur und höchstens 6 % der Jahresnettokaltmiete)
  • ein pauschales Verbot von Hunden und Katzen
  • ein Kündigungsverzicht über mehr als vier Jahre

Nach der Unterschrift

  1. Übergib die Wohnung mit einem Übergabeprotokoll: Zählerstände, Schlüssel und Mängel, von beiden unterschrieben. Woran du dabei denken musst, zeigt die Checkliste Wohnungsübergabe.
  2. Stell deinem Mieter innerhalb von zwei Wochen die Wohnungsgeberbestätigung aus. Ohne sie kann er sich nicht ummelden.
  3. Leg die Kaution getrennt von deinem Vermögen an, zum Beispiel auf einem Mietkautionskonto. Höchstbetrag und Raten rechnet der Mietkaution-Rechner.
  4. Heb Vertrag, Protokoll und Energieausweis gut auf. Du brauchst sie bei jeder Mieterhöhung und beim Auszug.

Weitere Vorlagen

Alle Vorlagen füllst du direkt im Browser aus, ohne Konto.

  • Kostenlos

    Hausordnung

    Regeln fürs Haus zum Anpassen, mit Reinigungs- und Winterdienst-Turnus nach Anzahl der Parteien.

  • Kostenlos

    Heizen und Lüften

    Hinweise gegen Schimmel als Anlage zum Mietvertrag, mit Lüftdauer je Monat.

  • Kostenlos

    Abmahnung

    Für jeden Anlass: Zahlungsverzug, Lärm, Beleidigung, Hausflur, Vermüllung, Lüften oder Zutritt. Typ wählen, Frist berechnen, als PDF speichern.

  • Kostenlos

    Fristlose Kündigung

    Fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen, der Rechner ermittelt Kündigungs- und Widerspruchsfrist.

Passend dazu

Checklisten und Rechner zum selben Thema – kostenlos und ohne Konto.

  • Kostenlos

    Erste Vermietung

    Nach dem Kauf: Grundbuch, Versicherung, WEG, übernommene Mieter.

  • Kostenlos

    Mieterauswahl

    Vom Inserat bis zum Vertrag, mit den Fragen, die du stellen darfst.

  • Kostenlos

    Wohnungsübergabe

    Einzug oder Auszug vorbereiten: Begehung, Zähler, Schlüssel und Fristen danach.

  • Kostenlos

    Mietkaution

    Höchstbetrag und Raten der Kaution nach § 551 BGB.

  • Kostenlos

    Mietpreisbremse

    Die höchste zulässige Miete bei der Wiedervermietung in Gebieten mit Mietpreisbremse.

  • Kostenlos

    Indexmiete

    Neue Miete nach dem Verbraucherpreisindex, mit Indexwerten und frühestem Termin.

Häufige Fragen

Nichts. Du erstellst den Vertrag kostenlos und lädst ihn als PDF herunter. Ein Konto oder ein Abo brauchst du dafür nicht.

Die Vorlage stammt von Rechtsanwältin Denise Sonnenschein, folgt dem aktuellen Mietrecht und lässt die Klauseln weg, die der Bundesgerichtshof gekippt hat. Eine Garantie, dass jede Klausel in deinem Fall hält, gibt es nicht: Die Vorlage ist ein Muster und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei ungewöhnlichen Fällen lass den Vertrag von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen.

Wirksam ist auch ein mündlicher Vertrag. Soll er aber länger als ein Jahr fest laufen, verlangt § 550 BGB die Schriftform; sonst gilt er als unbefristet. Ohne schriftlichen Vertrag kannst du außerdem keine Betriebskosten umlegen und keine Schönheitsreparaturen vereinbaren.

Höchstens drei Nettokaltmieten. Dein Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Die Vorlage rechnet die Grenze aus deiner Miete aus und weist dich darauf hin, wenn deine Angabe darüber liegt.

Ja. Bis zum Abschluss speichert CIRO deinen Entwurf unter einem persönlichen Link, den du jederzeit wieder öffnen kannst. Nach dem Abschluss übernimmst du den Vertrag auf Wunsch in ein CIRO-Konto und erstellst dort Nachträge.

Ja, wähl am Anfang „Garage oder Stellplatz“. Für Garagen gilt nicht das Wohnraummietrecht: Die Vorlage sieht eine Kündigung bis zum dritten Werktag zum Ende des nächsten oder übernächsten Monats vor und rechnet auf Wunsch die Umsatzsteuer aus.

Läuft der Vertrag länger als ein Jahr fest, braucht er die Schriftform. Das heißt: eigenhändige Unterschriften auf demselben Dokument oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Eine eingescannte Unterschrift oder eine E-Mail reichen dafür nicht.

Stand: 22.10.2026

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