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Checkliste erste Vermietung

Deine erste vermietete Wohnung? Mit dieser kostenlosen Checkliste weißt du, was nach dem Kauf zu tun ist: Grundbuch, Versicherungen, WEG-Unterlagen, übernommene Mieter und was jedes Jahr ansteht. Du hakst direkt im Browser ab, ohne Konto.

Deine Angaben

Die Liste passt sich an und rechnet die Fristen aus.

Eigentumswohnung in einer WEG
Vermietet gekauft (Mieter übernommen)

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Grundlagen

  • Erst ab dann bist du Eigentümer und Vermieter.

  • Wohngebäude und Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer; in der WEG über die Verwaltung.

  • Trennt Mieten und Ausgaben von deinem privaten Konto.

  • Energieausweis, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Kaufvertrag.

  • Zum Rendite-Rechner

Eigentümergemeinschaft

  • Nicht alles davon kannst du auf den Mieter umlegen.

  • Geplante Sanierungen kosten dich Geld.

Neu vermieten

Jedes Jahr

Rechtlicher Hinweis
Die Checklisten dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Fristen und Pflichten können im Einzelfall und je nach Bundesland abweichen.

Die ersten Wochen nach dem Kauf

Die meisten Fehler bei der ersten Vermietung passieren in den ersten Wochen nach dem Kauf: ein fehlender Versicherungsschutz, eine übersehene Sanierung in der Eigentümergemeinschaft oder eine Kaution, die beim Verkäufer bleibt. Mit dieser Liste hast du die ersten Wochen im Griff und weißt, was danach jedes Jahr ansteht.

Die Checkliste fragt, ob du eine Eigentumswohnung gekauft hast und ob du einen Mieter übernimmst, und zeigt dir nur die Schritte, die zu deiner Lage passen.

In welcher Reihenfolge du startest

Als neuer Vermieter klärst du zuerst die Grundlagen, liest bei einer Eigentumswohnung die Unterlagen der Gemeinschaft, informierst einen übernommenen Mieter oder vermietest neu und planst dann die jährlichen Aufgaben ein. Vermieter bist du erst mit der Eintragung im Grundbuch.

  1. Eintragung im Grundbuch abwarten, Versicherungen klären und ein eigenes Konto für die Mieten einrichten.
  2. Unterlagen sammeln: Energieausweis, Grundriss, Wohnflächenberechnung und Kaufvertrag.
  3. Rendite mit den echten Zahlen durchrechnen.
  4. Bei einer Eigentumswohnung Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle lesen und Kontakt zur Verwaltung herstellen.
  5. Einen übernommenen Mieter informieren oder neu vermieten.
  6. Die jährlichen Aufgaben einplanen: Mieteingang, Nebenkostenabrechnung, Pflichten am Objekt und Steuererklärung.

Was nach dem Kauf zuerst ansteht

Nach dem Kauf klärst du zuerst den Versicherungsschutz, also Wohngebäude und Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer, in einer Eigentümergemeinschaft über die Verwaltung. Ein eigenes Konto trennt Mieten und Ausgaben von deinem privaten Konto, das erleichtert Abrechnung und Steuererklärung.

Rechne mit den echten Zahlen nach, was die Wohnung abwirft: Der Rechner für die Nettomietrendite rechnet Kaufnebenkosten und laufende Kosten wie Verwaltung, Rücklage und Mietausfall mit ein. Wie Grunderwerbsteuer, Notar und Makler in deine Abschreibung eingehen, zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.

Was die WEG-Unterlagen verraten

Bei einer Eigentumswohnung stehen die wichtigsten Regeln in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, die Kosten im Wirtschaftsplan und geplante Sanierungen in den Protokollen der Eigentümerversammlungen. Geplante Sanierungen kosten dich Geld, deshalb liest du die Protokolle vor der ersten Versammlung.

Nicht alles aus dem Hausgeld kannst du auf deinen Mieter umlegen: Verwalterhonorar und Erhaltungsrücklage bleiben draußen. Einberufungs- und Anfechtungsfrist der Versammlung rechnest du mit dem WEG-Fristen-Rechner aus.

Vom ersten Mieteingang an sortiert

Kaufpreis, Darlehen und Miete trägst du in CIRO einmal beim Objekt ein. CIRO gleicht danach die Mieteingänge mit deinem Konto ab, bucht die Raten deines Darlehens getrennt nach Zins und Tilgung und führt die Abschreibung jedes Jahr in der Auswertung für die Anlage V.

Mieteingänge für jede Einheit täglich geprüft

Kaufpreis und jeder Posten der Kaufnebenkosten in den Kaufdaten

Anlage V als Export für deine Steuerberatung

Wenn du einen Mieter übernimmst

Übernimmst du eine vermietete Wohnung, läuft der Mietvertrag unverändert weiter: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Mit der Eintragung im Grundbuch trittst du mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein.

Informier deinen Mieter über den Eigentümerwechsel und das neue Konto, übernimm die Kaution vom Verkäufer und grenz Mieten und Nebenkosten zum Übergabetag mit dem Verkäufer ab.

Wenn du neu vermietest

Vermietest du neu, legst du zuerst die Miete fest; in Gebieten mit Mietpreisbremse höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, was du mit dem Mietpreisbremse-Rechner prüfst. Den passenden Mieter findest du mit der Checkliste Mieterauswahl, den Vertrag setzt du mit der Vorlage Mietvertrag auf.

Was jedes Jahr ansteht

Jedes Jahr kommen vier Aufgaben wieder: den Mieteingang jeden Monat prüfen, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen, die Pflichten am Objekt erfüllen und die Anlage V für die Steuererklärung ausfüllen.

Für die Pflichten am Objekt gibt es die Checkliste Vermieterpflichten, für die Steuer die Checkliste Anlage V.

Weitere Checklisten

Alle Checklisten hakst du direkt im Browser ab, ohne Konto.

  • Kostenlos

    Mieterauswahl

    Vom Inserat bis zum Vertrag, mit den Fragen, die du stellen darfst.

  • Kostenlos

    Pflichten als Vermieter

    Rauchmelder, Legionellen, Winterdienst, Versicherung: was regelmäßig ansteht.

  • Kostenlos

    Wohnungsübergabe

    Einzug oder Auszug vorbereiten: Begehung, Zähler, Schlüssel und Fristen danach.

  • Kostenlos

    Mieterwechsel

    Von der Kündigung bis zum Einzug, mit Mietende nach § 573c BGB und allen Fristen.

  • Kostenlos

    Nebenkostenabrechnung

    Belege, Umlage, Heiz- und CO₂-Kosten und die Abrechnungsfrist.

  • Kostenlos

    Mietrückstand

    Erinnern, mahnen, notfalls kündigen: Schritt für Schritt mit Fristen.

  • Kostenlos

    Mieterhöhung

    Sperrfrist, Kappungsgrenze und Schreiben für Vergleichs- und Indexmiete.

  • Kostenlos

    Steuererklärung (Anlage V)

    Einnahmen, Werbungskosten, Abschreibung und Abgabefrist.

Passend dazu

Vorlagen und Rechner zum selben Thema – kostenlos und ohne Konto.

  • Kostenlos

    Mietvertrag

    Wohnung, möbliert, WG, Staffel- oder Indexmiete, Garage oder Stellplatz: Fragen beantworten, Vertrag als PDF herunterladen.

  • Kostenlos

    Hausordnung

    Regeln fürs Haus zum Anpassen, mit Reinigungs- und Winterdienst-Turnus nach Anzahl der Parteien.

  • Kostenlos

    Mietkaution

    Höchstbetrag und Raten der Kaution nach § 551 BGB.

  • Kostenlos

    Mietpreisbremse

    Die höchste zulässige Miete bei der Wiedervermietung in Gebieten mit Mietpreisbremse.

  • Kostenlos

    Bruttomietrendite

    Jahreskaltmiete im Verhältnis zum Kaufpreis, die schnelle Kennzahl für jedes Exposé.

Häufige Fragen

Ja. Mit der Eintragung trittst du in den bestehenden Vertrag ein (§ 566 BGB), mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der Eintragung im Grundbuch. Ab dann bist du Eigentümer und Vermieter; Mieten und Nebenkosten grenzt du zum Übergabetag mit dem Verkäufer ab.

Lass sie dir vom Verkäufer übergeben, damit du sie beim Auszug deines Mieters abrechnen kannst.

Nur den Teil, der auf umlagefähige Betriebskosten entfällt. Verwalterhonorar und Erhaltungsrücklage trägst du selbst.

Es trennt Mieten und Ausgaben von deinem privaten Konto. So hast du für Nebenkostenabrechnung und Anlage V alle Zahlungen an einem Ort.

Nichts. Du hakst sie direkt im Browser ab, ohne Konto, und kannst sie als PDF herunterladen, zum Beispiel zum Ausdrucken. Dein Stand bleibt in deinem Browser gespeichert.

Stand: 25.10.2026

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