Wohnungseigentum
Wohnungseigentum: Wie es entsteht, woraus es besteht und was der Unterschied zu Sondereigentum ist.
Verwaltung
§ 1 ff. WEG
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Jede Wohnung erhält ein eigenes Grundbuchblatt. Der Eigentümer kann seine Wohnung frei verkaufen, vermieten und belasten. (§ 1 ff. WEG)