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Wohnungseigentum

Wohnungseigentum: Wie es entsteht, woraus es besteht und was der Unterschied zu Sondereigentum ist.

Verwaltung
§ 1 ff. WEG

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Jede Wohnung erhält ein eigenes Grundbuchblatt. Der Eigentümer kann seine Wohnung frei verkaufen, vermieten und belasten. (§ 1 ff. WEG)


Verwandte Begriffe

SondereigentumGemeinschaftseigentumTeilungserklärungAbgeschlossenheitsbescheinigungGrundbuch
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