Abgeschlossenheitsbescheinigung
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung? Erfahren Sie, wann sie benötigt wird, wer sie ausstellt und welche Rolle sie bei der Bildung von Wohnungseigentum spielt.
Verwaltung
§ 7 WEG
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Bestätigung, dass eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgetrennt ist. Sie wird vom zuständigen Bauamt ausgestellt und ist zwingende Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Ohne diese Bescheinigung kann keine Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen werden. Die Anforderungen umfassen einen eigenen abschließbaren Zugang sowie eine eigenständige Versorgung mit Küche und Sanitäranlagen.