Was in die Anlage V gehört
In die Anlage V trägst du für jedes vermietete Objekt die Einnahmen des Jahres und die Werbungskosten ein, also alle Ausgaben, die mit der Vermietung zusammenhängen. Aus der Differenz ergibt sich dein Überschuss oder Verlust aus Vermietung und Verpachtung, der in deine Einkommensteuer einfließt.
Für jedes Objekt füllst du eine eigene Anlage V aus. Gehören dir zwei Wohnungen in verschiedenen Häusern, sind das zwei Anlagen V.
Welche Einnahmen du angibst
Zu den Einnahmen zählen die Kaltmieten, die Vorauszahlungen auf die Nebenkosten und Nachzahlungen aus Abrechnungen; Erstattungen an deinen Mieter mindern sie. Maßgeblich ist, wann das Geld eingegangen ist, nicht für welchen Monat es gezahlt wurde.
- Kaltmieten des Jahres nach Eingang auf dem Konto.
- Vorauszahlungen auf die Nebenkosten, denn sie sind Einnahmen, auch wenn du sie später abrechnest.
- Nachzahlungen und Erstattungen aus der Nebenkostenabrechnung, die im Jahr geflossen sind; die Schritte dazu stehen in der Checkliste Nebenkostenabrechnung.
- Die Kaution nur, wenn du sie einbehalten hast, etwa für einen Schaden.
Welche Werbungskosten du absetzen kannst
Absetzen kannst du alles, was du für die Vermietung ausgibst: die Abschreibung des Gebäudes, die Schuldzinsen, die laufenden Kosten, Reparaturen und die Kosten für Verwaltung und Fahrten. Nicht absetzbar ist die Tilgung deines Darlehens.
- Abschreibung (AfA): 2 % im Jahr für Gebäude, die von 1925 bis 2022 fertiggestellt wurden, 2,5 % für ältere und 3 % ab 2023; den Plan rechnet der AfA-Rechner.
- Schuldzinsen aus der Finanzierung, im Jahr der Zahlung; den Zinsanteil je Jahr zeigt der Tilgungsplan im Baufinanzierungsrechner.
- Laufende Kosten: Grundsteuer, Versicherungen und alle übrigen Nebenkosten, auch die auf den Mieter umgelegten, denn seine Vorauszahlungen stehen bei den Einnahmen. Dazu das Hausgeld, aber ohne den Anteil für die Erhaltungsrücklage: Der zählt erst, wenn die Gemeinschaft das Geld für eine Reparatur ausgibt.
- Erhaltungsaufwand: sofort absetzen oder auf zwei bis fünf Jahre verteilen.
- Fahrten zum Objekt sowie Verwaltung, Konto, Software und Steuerberatung.
- Kosten bei Leerstand, wenn du weiter vermieten willst.