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Grundsteuer

Grundsteuer in Bayern: Berechnung, Hebesatz und Reform – was Immobilieneigentümer wissen müssen.

Finanzen
GrStG, BayGrStG

Die Grundsteuer berechnet sich aus: Grundsteuerwert (des Finanzamts) × Steuermesszahl (gesetzlich) × Hebesatz (der Gemeinde). Bayern z. B. wendet seit 2025 ein wertunabhängiges Flächenmodell an. Bei vermieteten Immobilien kann die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.


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Denise SonnenscheinDenise Sonnenschein09.04.2026
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