Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf: Höhe in Bayern, Bemessungsgrundlage und Fälligkeit.
Finanzen
GrEStG
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland (in Bayern aktuell 3,5 %; NRW bis zu 6,5 %). Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eigentumsumschreibung.