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AfA berechnen

Rechne aus, wie viel du für ein vermietetes Wohngebäude jedes Jahr abschreiben kannst – mit Bemessungsgrundlage, AfA-Satz und einem Plan bis zum letzten Euro.

Deine Zahlen

Vorbelegt mit einem Beispiel. Überschreib die Werte mit deinen Zahlen, das Ergebnis rechnet sofort mit.

€
Anschaffungs- oder Herstellungskosten inklusive Grundstücksanteil.
€
Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler. Finanzierungskosten gehören nicht dazu.
%
Anteil des Bodenwerts am Kaufpreis in Prozent – aus dem Kaufvertrag oder geschätzt: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche ÷ Kaufpreis. Bei einer Eigentumswohnung zählt nur dein Anteil am Grundstück: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche × Miteigentumsanteil ÷ Kaufpreis. Der Miteigentumsanteil aus der Teilungserklärung (z. B. 85/1.000) ist nicht der Bodenanteil.
Das Jahr der Fertigstellung bestimmt den Satz, nicht das Jahr, in dem du kaufst.
Der Monat, in dem du die Immobilie übernimmst – meist steht er im Kaufvertrag. Der Notartermin ist nicht maßgeblich. Hast du selbst gebaut, nimm den Monat der Fertigstellung.

Methode

Die degressive AfA gilt nur für Gebäude mit Baubeginn ab 01.10.2023 (§ 7 Abs. 5a EStG).

%
Nutzt du einen Teil selbst, kannst du nur den vermieteten Anteil abschreiben.
Optional
Jahre
Nur ausfüllen, wenn ein Nachweis eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzliche (50 Jahre) belegt.

Dein Ergebnis

AfA im Jahr 2026

3.300,00 €

6 von 12 Monaten, weil der Übergangsmonat voll zählt. Volle Jahres-AfA: 6.600,00 €.

Volle Jahres-AfA
6.600,00 €
AfA-Satz
2,0 %
Bemessungsgrundlage
330.000 €
Letztes AfA-Jahr
2076

AfA-Satz

Fertigstellung 1990: 2,0 % im Jahr nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG.

Bemessungsgrundlage

Kaufpreis

400.000,00 €

Kaufnebenkosten

+ 40.000,00 €

Anschaffungskosten

440.000,00 €

davon Gebäude (75,0 %)

330.000,00 €

Bemessungsgrundlage

330.000,00 €

AfA-Plan (51 Jahre)

2026 (6/12)

Restwert danach 326.700,00 €
3.300,00 €

2027

Restwert danach 320.100,00 €
6.600,00 €

2028

Restwert danach 313.500,00 €
6.600,00 €

2029

Restwert danach 306.900,00 €
6.600,00 €

2030

Restwert danach 300.300,00 €
6.600,00 €

2031

Restwert danach 293.700,00 €
6.600,00 €

Der Link enthält deine Eingaben. Wer ihn öffnet, sieht genau diese Rechnung.

Der Rechner zeigt eine vereinfachte Beispielrechnung nach § 7 EStG für vermietete Wohngebäude im Privatvermögen. Er ersetzt keine Steuerberatung. Wie das Finanzamt den Kaufpreis aufteilt und welche Kosten zur Bemessungsgrundlage gehören, hängt vom Einzelfall ab. In der Anlage V trägst du volle Euro ein. Wie gerundet wird, regelt die Erklärung.

Was die AfA ist

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Ein Gebäude verliert über die Jahre an Wert. Deshalb kannst du die Kosten dafür nicht im Kaufjahr auf einmal absetzen, sondern verteilt über die Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien ist die AfA ein Teil der Werbungskosten in der Anlage V (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG).

Abschreiben kannst du nur das Gebäude. Grund und Boden nutzt sich nicht ab und bleibt deshalb außen vor.

Welcher AfA-Satz gilt

Der lineare Satz hängt davon ab, wann das Gebäude fertiggestellt wurde – nicht davon, wann du es kaufst (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG). Für ein Haus aus dem Jahr 1990, das du 2026 kaufst, gelten also 2 % im Jahr.

Hinter jedem Satz steht eine gesetzlich unterstellte Nutzungsdauer: 3 % entsprechen 33 Jahren, 2 % entsprechen 50 Jahren, 2,5 % entsprechen 40 Jahren.

AfA-Sätze für Gebäude im Überblick

GebäudeSatz pro JahrNutzungsdauerGrundlage
Fertigstellung vor 19252,5 %40 Jahre§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG
Fertigstellung 1925 bis 20222,0 %50 Jahre§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG
Fertigstellung ab 20233,0 %33 Jahre§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
Wohngebäude, Baubeginn 01.10.2023 bis 30.09.20295,0 % vom Restwert–§ 7 Abs. 5a EStG
Gesetzesstand Oktober 2026. Gilt für Gebäude, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.

So ermittelst du die Bemessungsgrundlage

Ausgangspunkt sind der Kaufpreis und die Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler. Die Nebenkosten teilst du im selben Verhältnis auf Gebäude und Boden auf wie den Kaufpreis. Finanzierungskosten wie Zinsen oder Bereitstellungszinsen gehören nicht dazu – sie sind sofort abziehbare Werbungskosten.

Den Bodenanteil schätzt du zum Beispiel über den Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche oder nimmst die Aufteilung aus dem Kaufvertrag. Das Bundesfinanzministerium bietet eine Arbeitshilfe zur Aufteilung des Kaufpreises an. Wie das Finanzamt im Einzelfall aufteilt, hängt von den Umständen ab.

Bemessungsgrundlage = (Kaufpreis + Nebenkosten) × Gebäudeanteil × vermieteter Anteil

Grund und Boden ist nicht abschreibbar. Bei einer Eigentumswohnung rechnest du deinen Anteil am Bodenwert aus, zum Beispiel: Grundstück 1.200 m² × Bodenrichtwert 500 €/m² × Miteigentumsanteil 85/1.000 = 51.000 €. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 17 % – nicht 8,5 %.

Rechenbeispiel: Kauf im Juli

Im Jahr der Anschaffung gibt es die AfA nur zeitanteilig: Für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat fällt ein Zwölftel weg (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Der Anschaffungsmonat selbst zählt voll. Maßgeblich ist der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, nicht der Notartermin.

  1. Kaufpreis 400.000 € plus 40.000 € Nebenkosten = 440.000 € Anschaffungskosten.
  2. Bodenanteil 25 %, also Gebäudeanteil 75 %: 440.000 € × 75 % = 330.000 € Bemessungsgrundlage.
  3. Fertigstellung 1990, also 2 % im Jahr: 330.000 € × 2 % = 6.600 € volle Jahres-AfA.
  4. Übergang im Juli 2026: Juli bis Dezember sind 6 Monate, also 6.600 € × 6/12 = 3.300 € für 2026.
  5. Von 2027 bis 2075 jeweils 6.600 €, im Jahr 2076 die restlichen 3.300 €. Zusammen sind das genau 330.000 €.

Degressive AfA und Sonderabschreibung für Neubauten

Für neue Wohngebäude in der EU oder im EWR erlaubt § 7 Abs. 5a EStG eine degressive AfA von 5 % vom jeweiligen Restwert. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 – maßgeblich ist der in der Baubeginnsanzeige genannte Tag. Beim Kauf muss der Kaufvertrag in diesem Zeitraum geschlossen sein und du musst das Gebäude bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erwerben.

Weil der Satz auf den Restwert angewendet wird, sinkt die AfA von Jahr zu Jahr. Ein Wechsel zur linearen AfA ist zulässig. Welche Variante sich für dich rechnet, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab – der Rechner zeigt beide Reihen nebeneinander, gibt aber keine Empfehlung.

Zusätzlich kann für neue Mietwohnungen eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG infrage kommen: bis zu 5 % im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei Folgejahren, neben der regulären AfA. Voraussetzungen sind unter anderem ein Bauantrag nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029, der Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel und Baukosten von höchstens 5.200 € je Quadratmeter Wohnfläche. Der Rechner berechnet § 7b nicht.

Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüft das Finanzamt. Lass die Wahl mit deiner Steuerberatung abstimmen.

Kürzere Nutzungsdauer mit Nachweis

Ist die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer als 33, 50 bzw. 40 Jahre, kannst du die AfA nach dieser kürzeren Dauer bemessen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Den Nachweis führst du in der Regel mit einem Gutachten. Bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren verteilst du die Bemessungsgrundlage gleichmäßig auf 30 Jahre.

Ob das Finanzamt das Gutachten anerkennt, hängt vom Einzelfall ab. Trag die Nutzungsdauer im Rechner unter „Weitere Annahmen“ ein, um die Wirkung zu sehen.

Typische Fehler

  • Den Satz nach dem Kaufjahr statt nach dem Fertigstellungsjahr wählen.
  • Den Bodenanteil mit abschreiben oder die Nebenkosten vergessen.
  • Den Notartermin statt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten als Start nehmen.
  • Renovierungen kurz nach dem Kauf übersehen: Überschreiten die Renovierungskosten ohne Umsatzsteuer in den ersten drei Jahren 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes, zählen sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und erhöhen die Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
  • Bei teilweiser Selbstnutzung die volle AfA ansetzen. Abschreiben kannst du nur den vermieteten Teil.
  • Bei Schenkung oder Erbschaft neu anfangen. Dann führst du die AfA des Vorbesitzers fort (§ 11d EStDV) – diesen Fall rechnet der Rechner nicht.

Kaufnebenkosten

Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler für dein Bundesland – und was du insgesamt aufbringen musst.

Nettomietrendite

Rendite nach Kaufnebenkosten, Verwaltung, Rücklage und Mietausfall.

Häufige Fragen

Das hängt vom Fertigstellungsjahr ab: 2 % im Jahr für Gebäude, die von 1925 bis 2022 fertiggestellt wurden, 2,5 % für ältere und 3 % für Gebäude ab 2023. Der Satz bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage, also Kaufpreis plus Nebenkosten ohne den Anteil für Grund und Boden.

Das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes. Kaufst du 2026 ein Haus aus dem Jahr 1990, gelten 2 % im Jahr, nicht 3 %.

Nur anteilig: Der Monat, in dem Besitz, Nutzen und Lasten übergehen, zählt voll, die Monate davor fallen weg. Bei Übergang im Juli gibt es 6/12 der Jahres-AfA, bei Übergang im Dezember 1/12.

Ja, anteilig. Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler erhöhen die Anschaffungskosten. Den Gebäudeanteil davon schreibst du mit ab, den Bodenanteil nicht. Finanzierungskosten zählen nicht dazu.

Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG bringt in den ersten Jahren höhere Beträge, später niedrigere. Sie steht nur neuen Wohngebäuden offen: Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen, beim Kauf muss der Kaufvertrag in diesem Zeitraum geschlossen sein und du musst das Gebäude bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erwerben. Ob sie sich für dich rechnet, hängt von deinem Steuersatz und deinen Plänen ab – stimm das mit deiner Steuerberatung ab.

Ja, wenn ein Nachweis eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer belegt (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Dann verteilst du die Bemessungsgrundlage auf diese kürzere Dauer. Ob das Finanzamt den Nachweis anerkennt, hängt vom Einzelfall ab.

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