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Verzugszinsen berechnen

Rechne aus, wie viele Verzugszinsen auf eine offene Miete oder Forderung anfallen – taggenau, mit dem Basiszinssatz der Bundesbank und jedem Zinswechsel im Zeitraum.

Deine Zahlen

Vorbelegt mit einem Beispiel. Überschreib die Werte mit deinen Zahlen, das Ergebnis rechnet sofort mit.

€
Die Miete, die zu spät kam oder noch offen ist – inklusive Vorauszahlungen, wenn sie mit der Miete fällig sind.
Für diesen Monat ist die Miete zuerst offen.
Aufeinanderfolgende Monate ab dem ersten offenen Monat (höchstens 24). Jede Monatsmiete hat ihre eigene Fälligkeit.
Für die Feiertage: Die Miete ist am 3. Werktag fällig, Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht.
06.03.2026
Der Tag, an dem gezahlt wurde, oder der Tag, bis zu dem du rechnen willst. Er zählt als Zinstag mit.
Verbraucher ist z. B. der Mieter einer Wohnung, Unternehmer z. B. ein Gewerbemieter. Ist der Schuldner Unternehmer, fällt bei Mieten und Rechnungen die Pauschale von 40 € an. Für 9 statt 5 Prozentpunkte muss auch der Gläubiger Unternehmer sein.
Wer privat vermietet, handelt in der Regel als Verbraucher – dann gelten 5 Prozentpunkte, auch gegenüber einer Firma. Unternehmen ist z. B. eine Wohnungsgesellschaft.
Gezählt wird taggenau. Das Gesetz schreibt keine Methode vor: Üblich ist das 365-Tage-Jahr, im Schaltjahr rechnen manche mit 366 Tagen.

Dein Ergebnis

Verzugszinsen

10,14 €

Für 1.000,00 € ergeben sich vom 07.01.2026 bis einschließlich 06.03.2026 (59 Tage) rechnerisch 10,14 € Verzugszinsen (6,27 % p. a. = Basiszinssatz 1,27 % + 5 Prozentpunkte).

Gerechneter Zinssatz
6,27 %
Zinstage
59

Forderung

Fälligkeit der Miete

3. Werktag in Berlin (§ 556b Abs. 1 BGB)
06.01.2026

Hauptforderung

1.000,00 €

Verzugszinsen

10,14 €

Gesamt

1.010,14 €

Zinsabschnitte (365-Tage-Jahr)

07.01.2026 bis 06.03.2026 (59 Tage)

6,27 % p. a. = Basiszinssatz 1,27 % + 5 Punkte, geteilt durch 365
10,14 €

Der Rechner prüft nicht, ob und ab wann der Schuldner tatsächlich in Verzug ist, zum Beispiel wegen einer abweichenden Fälligkeit im Vertrag, einer fehlenden Mahnung oder fehlenden Verschuldens.


Der Link enthält deine Eingaben. Wer ihn öffnet, sieht genau diese Rechnung.

Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Er rechnet mit deinen Angaben und zeigt den rechnerischen Betrag nach § 288 BGB; ob die Forderung besteht oder verjährt ist, prüft er nicht. Basiszinssatz-Stand: 01.07.2026 (1,52 %), Quelle: Deutsche Bundesbank.

Was Verzugszinsen sind

Wer eine fällige Geldforderung zu spät bezahlt, gerät in Verzug. Für die Zeit des Verzugs schuldet er Zinsen auf den offenen Betrag – die Verzugszinsen nach § 288 BGB. Sie gleichen aus, dass der Gläubiger in dieser Zeit nicht über sein Geld verfügen konnte.

Für Vermieter ist das vor allem bei zu spät gezahlter Miete und bei offenen Nebenkostennachzahlungen ein Thema. Die Zinsen sind meist überschaubar, gehören aber zu einer sauberen Forderungsaufstellung, etwa für eine Mahnung oder einen Mahnbescheid.

So rechnest du Verzugszinsen

Der Zinssatz setzt sich aus dem Basiszinssatz und einem festen Aufschlag zusammen. Gerechnet wird taggenau, ohne Zinseszins.

Verzugszinsen = offener Betrag × (Basiszinssatz + Aufschlag) × Zinstage ÷ 365

  • Aufschlag 5 Prozentpunkte, wenn ein Verbraucher beteiligt ist – etwa der Mieter einer Wohnung oder du als privater Vermieter (§ 288 Abs. 1 BGB).
  • Aufschlag 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist – etwa bei Gewerbemiete, wenn auch der Vermieter Unternehmer ist, z. B. eine Wohnungsgesellschaft (§ 288 Abs. 2 BGB). Ob eine private Vermietung Verbraucherhandeln ist, hängt vom Umfang ab; bei großen Beständen kann es anders sein.
  • Zinstage zählen ab dem Tag nach der Fälligkeit bis einschließlich Zahlungstag. Ändert sich der Basiszinssatz im Zeitraum, rechnest du jeden Abschnitt mit seinem eigenen Satz.
  • Zinsen auf Verzugszinsen gibt es nicht (§ 289 BGB). Gerundet wird einmal am Ende auf den Cent.
  • Ist der Schuldner kein Verbraucher, kommt bei Entgeltforderungen eine Pauschale von 40 € dazu (§ 288 Abs. 5 BGB) – auch wenn du privat vermietest. Sie wird auf spätere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet.

Der Basiszinssatz und seine Stichtage

Den Basiszinssatz legt § 247 BGB fest. Er ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli; die Deutsche Bundesbank gibt den neuen Wert im Bundesanzeiger bekannt. Er kann auch negativ sein: Von 2020 bis Mitte 2022 lag er bei −0,88 %, der Verzugszins gegenüber Verbrauchern also bei 4,12 %.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Ist ein Verbraucher beteiligt, ergibt das 6,52 % Verzugszinsen im Jahr; sind Gläubiger und Schuldner Unternehmer, 10,52 %. Der Rechner nimmt die Werte aus der Tabelle unten und teilt den Zeitraum an jedem Stichtag.

Basiszinssatz und Verzugszinssätze seit 2020

Gültig abBasiszinssatzVerbraucher beteiligt (+5)Kein Verbraucher beteiligt (+9)
01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %
01.01.20261,27 %6,27 %10,27 %
01.07.20251,27 %6,27 %10,27 %
01.01.20252,27 %7,27 %11,27 %
01.07.20243,37 %8,37 %12,37 %
01.01.20243,62 %8,62 %12,62 %
01.07.20233,12 %8,12 %12,12 %
01.01.20231,62 %6,62 %10,62 %
01.07.2022-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2022-0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2021-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2021-0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2020-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2020-0,88 %4,12 %8,12 %
Quelle: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB. Letzter Wert gültig ab 01.07.2026, abgerufen am 14.10.2026.

Liegt ein Teil des Zeitraums nach dem letzten veröffentlichten Halbjahr, rechnet der Rechner mit dem letzten bekannten Satz und sagt dir das im Ergebnis.

Rechenbeispiel: Januarmiete kommt im März

Eine Wohnung in Berlin, Monatsmiete 1.000 €. Die Miete für Januar 2026 geht erst am Freitag, 6. März 2026 ein.

  1. Fälligkeit bestimmen: Der 1. Januar ist Neujahr, Freitag, 2. Januar, ist der 1. Werktag. Samstag und Sonntag zählen nicht, Montag, 5. Januar, ist der 2. und Dienstag, 6. Januar, der 3. Werktag. Die Miete ist am 6. Januar fällig.
  2. Zinstage zählen: vom 7. Januar bis einschließlich 6. März sind es 25 + 28 + 6 = 59 Tage.
  3. Zinssatz bestimmen: Basiszinssatz 1,27 % (gültig seit 1. Januar 2026) plus 5 Prozentpunkte = 6,27 % im Jahr.
  4. Rechnen: 1.000 € × 6,27 % × 59 ÷ 365 = 10,135 €, gerundet 10,14 €.

In Bayern wäre die Miete erst am 7. Januar fällig, weil der 6. Januar dort ein Feiertag ist (Heilige Drei Könige).

Ab wann ein Mieter in Verzug ist

Die Miete ist zu Beginn des Monats zu zahlen, spätestens bis zum dritten Werktag (§ 556b Abs. 1 BGB). Der Samstag zählt dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als Werktag, Sonntage und gesetzliche Feiertage im Bundesland ohnehin nicht. Für die Rechtzeitigkeit genügt es bei Wohnraum nach dieser Rechtsprechung, dass der Mieter die Überweisung bis zum dritten Werktag in Auftrag gibt.

Weil der Zahltag nach dem Kalender feststeht, gerät der Mieter ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei einer Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung ist das anders: Hier braucht es eine Mahnung, oder der Verzug tritt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Abrechnung ein – gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Abrechnung auf diese Folge besonders hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). In diesem Fall wählst du „Andere Forderung“ und trägst als Fälligkeitstag den letzten Tag vor dem Verzug ein – bei einer Mahnung den Tag, an dem sie zuging.

Ohne Verschulden kein Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB). Und: Steht im Mietvertrag eine andere Fälligkeit, gilt der Vertrag – der 3. Werktag im Rechner ist dann nur ein Vorschlag.

Typische Fehler

  • Mehrere Monatsmieten zusammenzählen und ab einem Datum verzinsen. Jede Monatsmiete hat ihre eigene Fälligkeit und damit ihren eigenen Zinsbeginn.
  • Den Samstag als Werktag zählen und die Miete einen Tag zu früh als verspätet werten.
  • Mit einem alten Basiszinssatz rechnen. Er ändert sich zweimal im Jahr.
  • Gegenüber Wohnraummietern 9 statt 5 Prozentpunkte ansetzen oder die 40-€-Pauschale verlangen. Und umgekehrt: Als privater Vermieter einer Gewerbefläche 9 Punkte ansetzen. Die 9 Punkte gibt es nur, wenn weder Gläubiger noch Schuldner Verbraucher ist.
  • Zinsen zur Forderung addieren und weiter verzinsen. Zinseszinsen sind ausgeschlossen (§ 289 BGB).

Sonderfälle: Tageszählung, Teilzahlung, Verjährung

Wie die Tage zu zählen sind, regelt das Gesetz nicht. Üblich ist ein Jahr mit 365 Tagen; manche teilen im Schaltjahr durch 366. Der Unterschied liegt im Schaltjahr bei rund 0,3 % des Zinsbetrags. Unter „Weitere Annahmen“ kannst du die Methode wechseln.

Zahlt der Schuldner nur einen Teil, wird die Zahlung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet (§ 367 Abs. 1 BGB). Teilzahlungen rechnet dieser Rechner nicht. Rechne in diesem Fall bis zum Zahlungstag, ziehe die Zahlung zuerst von den bis dahin aufgelaufenen Zinsen ab und verzinse ab dem Folgetag nur die verbleibende Hauptforderung.

Forderungen verjähren in der Regel in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Der Rechner prüft das nicht. Für Hausgeld in einer Eigentümergemeinschaft und für Kautionsraten funktioniert die Rechnung genauso, nur die Fälligkeit folgt dort aus Beschluss bzw. § 551 Abs. 2 BGB. Beim Hausgeld gelten meist 5 Prozentpunkte, weil Eigentümer in der Regel Verbraucher sind.

Mietkaution

Höchstbetrag und Raten der Kaution nach § 551 BGB.

Abrechnungsfrist Nebenkosten

Bis wann die Abrechnung beim Mieter sein muss – und bis wann er Einwände erheben kann.

Häufige Fragen

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Gegenüber Verbrauchern, etwa Wohnraummietern, sind das 6,52 % im Jahr (Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte). Ist kein Verbraucher beteiligt, zum Beispiel bei Gewerbemiete und einem Vermieter, der selbst Unternehmer ist (etwa eine Wohnungsgesellschaft), sind es 10,52 % (plus 9 Prozentpunkte).

Nein. Die Miete ist nach dem Kalender fällig, spätestens am dritten Werktag des Monats. Zahlt der Mieter nicht rechtzeitig, kommt er ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), sofern er die Verspätung zu vertreten hat.

Nein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählt der Samstag bei der Frist des § 556b Abs. 1 BGB nicht als Werktag. Auch Sonntage und gesetzliche Feiertage im Bundesland zählen nicht – deshalb fragt der Rechner nach dem Bundesland.

Von einem Wohnraummieter in der Regel nicht. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gibt es nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist, also etwa bei Gewerbemietern – dann auch für private Vermieter. Sie wird auf spätere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet.

Wähle „Miete“ und gib die Zahl der offenen Monate an. Der Rechner bestimmt für jede Monatsmiete den eigenen Fälligkeitstag und rechnet die Zinsen getrennt. Die Summe zeigt er im Ergebnis, jede Miete einzeln in der Aufschlüsselung.

Im Rechner ja: Gezählt wird vom Tag nach der Fälligkeit bis einschließlich Zahlungstag, also Zahlungstag minus Fälligkeitstag. Das ist die übliche Darstellung; das Gesetz legt die Zählweise nicht ausdrücklich fest. Der Zeitraum steht im Ergebnis, damit du nachrechnen kannst.

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