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Fristlose Kündigung an Mieter

Hat dein Mieter trotz Abmahnung wieder gegen seine Pflichten verstoßen, kündigst du mit dieser kostenlosen Vorlage fristlos und vorsorglich auch ordentlich. Der Rechner ermittelt die Kündigungsfrist nach § 573c BGB und bis wann dein Mieter widersprechen kann. Das PDF bekommst du per E-Mail, ohne Konto.

CIRO-Avatar von Denise Sonnenschein, Rechtsanwältin für Mietrecht

Vorlage von Denise Sonnenschein

Rechtsanwältin für Mietrecht mit eigener Kanzlei

Kurz erklärt

Eine fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis ohne Kündigungsfrist, wenn dir die Fortsetzung nicht mehr zuzumuten ist (§ 543 Abs. 1 BGB), etwa bei einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB). Wegen einer Pflichtverletzung musst du in der Regel vorher abmahnen. Die Vorlage kündigt zusätzlich hilfsweise ordentlich und braucht deine eigenhändige Unterschrift (§ 568 BGB).

Schritt 1 von 6

Absender

Wer das Schreiben verschickt.

Optional
[Name des Vermieters]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ Ort]
Der Rest erscheint, während du antwortest.
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Vor dem Versand

  • Wenn es auf Seiten der Vermieter oder Mieter mehrere Personen gibt, dann müssen alle im Briefkopf/Adressfeld genannt werden. Alle Vermieter müssen die Kündigung im Original unterschreiben. Sofern der Vermieter sich vertreten lässt, muss die Originalvollmacht der Kündigung beigefügt werden. Zudem muss ein Hinweis auf die Vertretung erfolgen.
  • Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, § 568 BGB. Der/die Kündigende/n muss/müssen original unterschreiben.
  • Der Zugang sollte dokumentiert werden, z.B. durch einen Boten. Es kann auch ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Das ist immer dann sinnvoll, wenn damit gerechnet werden kann, dass der Mieter den Zugang bestreiten wird. Beweispflichtig ist dann der Vermieter.
  • Die Wohnung muss genau bezeichnet werden, darum Etage, Lage oder Wohnungsnummer, sofern vorhanden, einfügen.
  • Wegen einer Pflichtverletzung kann gekündigt werden, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann, § 543 BGB. Zuvor muss das Fehlverhalten in der Regel und zur Sicherheit abgemahnt werden, damit der Mieter die Möglichkeit hatte, das Fehlverhalten einzustellen.
  • § 569 Abs. 2 BGB wird mitzitiert, sofern es sich um eine Störung des Hausfriedens handelt. Ansonsten kann der § gelöscht werden.
  • Nach dem Ausspruch der Abmahnung(en) sollte der Vermieter nicht zu lange mit dem Ausspruch der Kündigung warten. Andererseits könnte der Mieter gerichtlich vortragen, dass der Grund doch nicht so „wichtig“ ist, wenn man so lange zuwarten kann.
  • Neben der fristlosen Kündigung sollte immer auch hilfsweise die fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden.
  • Eine ordentliche Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats (Samstag ist laut BGH ein Werktag) zugestellt sein, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Die grundsätzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Diese Frist verlängert sich um drei, bzw. sechs Monate, wenn seit Überlassung der Wohnung (nicht Datum des Vertragsschlusses) mehr als fünf, bzw. 8 Jahre vergangen sind.
  • Die auf dieser Website/in diesen Unterlagen bereitgestellten Mustervorlagen und Formulare dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Mietrechtliche Sachverhalte sind stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls und Änderungen der Rechtsprechung abhängig. Die Verwendung einer Vorlage ohne vorherige rechtliche Prüfung kann im Einzelfall ungeeignet oder sogar nachteilig sein. Eine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte oder den gewünschten Erfolg wird nicht übernommen. Die Hinweise in den Vorlagen selber sind sorgfältig zu lesen. Für einzelfallbezogene Fragen sollte ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt oder in steuerlichen Fragen ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.
CIRO-Avatar von Denise Sonnenschein, Rechtsanwältin für Mietrecht

Denise Sonnenschein ist Rechtsanwältin für Mietrecht mit eigener Kanzlei und das Gesicht von CIRO auf Instagram. Die Vorlagen stammen von ihr, die Regeln und Hinweise dahinter haben wir gemeinsam erarbeitet. Im Chat „Mit Denise“ führt dich ihr digitaler Avatar Schritt für Schritt durch jede Vorlage.

Denise Sonnenschein

Rechtsanwältin für Mietrecht mit eigener Kanzlei

Auf Instagram erklärt Denise Mietrecht in kurzen Videos.

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Die Vorlagen und der Chat ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Wann du fristlos kündigen darfst

Fristlos kündigen darfst du, wenn dir die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist nicht mehr zuzumuten ist (§ 543 Abs. 1 BGB). Das Gericht wägt dabei alle Umstände des Einzelfalls ab.

Diese Vorlage ist für Pflichtverletzungen gedacht, vor allem für eine nachhaltige Störung des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB): wiederholter Lärm, Beleidigungen, Bedrohungen oder grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Mietern. Für Mietrückstände gelten eigene Regeln (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB), dort kommt es auf die Höhe und die Dauer des Rückstands an.

Geht es um ausbleibende Miete, führt dich die Checkliste Mietrückstand vom Gespräch über die Mahnung bis zur Kündigung, und der Verzugszinsen-Rechner zeigt, was dir für die Verspätung zusteht.

Vorher abmahnen

Wegen einer Pflichtverletzung kannst du in der Regel erst kündigen, wenn eine Abmahnung ohne Erfolg geblieben ist (§ 543 Abs. 3 BGB). Schreib sie mit der passenden Abmahnung und trag ihr Datum hier ein. Hast du zweimal abgemahnt, nennt die Kündigung beide Schreiben.

Nur in schweren Fällen, etwa bei einem tätlichen Angriff, ist eine Abmahnung entbehrlich. Lass so einen Fall anwaltlich prüfen.

Warum du zusätzlich ordentlich kündigst

Hält ein Gericht die fristlose Kündigung für unwirksam, greift die hilfsweise ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Ohne sie müsstest du neu kündigen und verlierst Monate. Die Vorlage erklärt beides in einem Schreiben und nennt für die ordentliche Kündigung das Ende des Mietverhältnisses.

So rechnet der Fristenrechner

Willst du nur die Frist für eine ordentliche Kündigung wissen, nimm den Kündigungsfrist-Rechner.

  • Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, nach 5 Jahren seit Mietbeginn 6 und nach 8 Jahren 9 Monate (§ 573c Abs. 1 BGB).
  • Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag zu, zählt der Monat mit. Der Samstag ist dabei ein Werktag (BGH, VIII ZR 123/15), Sonntage und die Feiertage deines Bundeslands nicht.
  • Dein Mieter kann der ordentlichen Kündigung bis spätestens zwei Monate vor dem Ende widersprechen (§ 574b Abs. 2 BGB).

Was in die Kündigung gehört

  • die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift aller Vermieter (§ 568 BGB), bei Vertretung mit Vollmacht im Original
  • alle Mieter im Adressfeld, auch wenn nur einer gestört hat
  • die Wohnung genau bezeichnet, mit Etage, Lage und Wohnungsnummer
  • die Gründe: die Abmahnungen mit Datum und der neue Vorfall mit Datum, Uhrzeit und Zeugen
  • ein Übergabetermin; die Vorlage schlägt zwei Wochen nach dem Briefdatum vor
  • der Widerspruch gegen eine stillschweigende Verlängerung (§ 545 BGB)
  • der Hinweis, dass dein Mieter der ordentlichen Kündigung widersprechen kann

Fristen, die du nicht vergisst

In CIRO hängen Kündigung, Übergabetermin und Widerspruchsfrist am Mietverhältnis. CIRO erinnert dich rechtzeitig, und die Schreiben liegen bei der Wohnung.

Erinnerung vor dem Übergabetermin und vor Ablauf der Widerspruchsfrist

Abmahnungen und Kündigung in einer Zeitleiste je Mieter

Übergabeprotokoll und Kautionsabrechnung nach dem Auszug

So stellst du die Kündigung zu

  1. Druck das PDF aus und lass es von allen Vermietern unterschreiben.
  2. Lass das Schreiben von einem Boten einwerfen, der den Inhalt kennt und den Einwurf mit Datum und Uhrzeit bestätigt.
  3. Rechnest du damit, dass dein Mieter den Zugang bestreitet, beauftrage einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung.

Wenn dein Mieter nicht auszieht

Räumt dein Mieter die Wohnung nicht, bleibt nur die Räumungsklage. Schloss austauschen, Strom abstellen oder Sachen vor die Tür stellen sind verbotene Eigenmacht und machen dich schadensersatzpflichtig. Die Vorlage kündigt die Räumungsklage für den Fall an, dass die Wohnung nicht rechtzeitig übergeben wird.

Was nach dem Auszug kommt

Zieht dein Mieter aus, stehen noch die Wohnungsübergabe, die Prüfung der Kaution und die Abrechnung der Nebenkosten bis zum Auszug an. Ersatzansprüche wegen Schäden verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 BGB). Plan die Übergabe deshalb gleich mit.

Weitere Vorlagen

Alle Vorlagen füllst du direkt im Browser aus, ohne Konto.

  • Kostenlos

    Abmahnung

    Für jeden Anlass: Zahlungsverzug, Lärm, Beleidigung, Hausflur, Vermüllung, Lüften oder Zutritt. Typ wählen, Frist berechnen, als PDF speichern.

  • Kostenlos

    Mietvertrag

    Wohnung, möbliert, WG, Staffel- oder Indexmiete, Garage oder Stellplatz: Fragen beantworten, Vertrag als PDF herunterladen.

  • Kostenlos

    Hausordnung

    Regeln fürs Haus zum Anpassen, mit Reinigungs- und Winterdienst-Turnus nach Anzahl der Parteien.

  • Kostenlos

    Heizen und Lüften

    Hinweise gegen Schimmel als Anlage zum Mietvertrag, mit Lüftdauer je Monat.

Passend dazu

Checklisten und Rechner zum selben Thema – kostenlos und ohne Konto.

  • Kostenlos

    Mietrückstand

    Erinnern, mahnen, notfalls kündigen: Schritt für Schritt mit Fristen.

  • Kostenlos

    Mieterwechsel

    Von der Kündigung bis zum Einzug, mit Mietende nach § 573c BGB und allen Fristen.

  • Kostenlos

    Verzugszinsen

    Zinsen auf offene Mieten und Forderungen, taggenau mit dem aktuellen Basiszinssatz.

  • Kostenlos

    Kündigungsfrist

    Mietende und spätester Zugang der Kündigung nach § 573c BGB.

Häufige Fragen

Nichts. Du füllst die Kündigung kostenlos aus und bekommst das PDF per E-Mail. Ein Konto brauchst du nicht.

Nein. Eine Kündigung von Wohnraum braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). Eine E-Mail, ein Fax oder ein Foto des Schreibens reichen nicht.

Zeitnah. Wartest du nach dem letzten Vorfall mehrere Monate, kann ein Gericht daraus schließen, dass dir das Mietverhältnis doch zuzumuten ist.

Hält ein Gericht die fristlose Kündigung für unwirksam, greift die hilfsweise ordentliche Kündigung. Ohne sie müsstest du neu kündigen und verlierst Monate.

Er nimmt das Briefdatum als Zugangstag an, wie bei der Zustellung per Boten.

Nein. Das ist verbotene Eigenmacht. Räumt dein Mieter nicht, brauchst du ein Räumungsurteil und einen Gerichtsvollzieher.

Nein. Du füllst die Vorlage in deinem Browser aus. Für das PDF schickt CIRO deine Angaben einmal an den Server, der es erzeugt und per E-Mail verschickt, ohne etwas zu speichern.

Stand: 22.10.2026

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