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Nebenkosten bei Mieterwechsel

Teil die Kosten einer Wohnung tagesgenau zwischen Vormieter, Nachmieter und Leerstand auf. Für Heizkosten rechnet CIRO nach Zwischenablesung oder Gradtagszahlen.

Deine Zahlen

Vorbelegt mit einem Beispiel. Überschreib die Werte mit deinen Zahlen, das Ergebnis rechnet sofort mit.

15.03.2025
Der letzte Tag des Mietvertrags, nicht die Schlüsselübergabe. Darf vor dem Zeitraum liegen, wenn die Wohnung am Anfang leer stand.
16.03.2025
Darf nach dem Zeitraum liegen, wenn die Wohnung am Ende leer stand. Tage dazwischen sind Leerstand.
Wird tagesgenau nach der Mietdauer aufgeteilt.
€
Der Anteil der Wohnung, schon nach Umlageschlüssel ermittelt.
01.01.2025
31.12.2025
Höchstens 12 Monate.

Dein Ergebnis

Rechnerischer Anteil Vormieter

81,10 €

Der Vormieter hat 74 von 365 Tagen im Zeitraum gewohnt. Ein- und Auszugstag zählen mit.

Nachmieter
318,90 €

Vormieter (bis 15.03.2025)

Nach Zeitanteil

74 von 365 Tagen
81,10 €

Summe Vormieter

81,10 €

Nachmieter

Nach Zeitanteil

291 von 365 Tagen
318,90 €

Summe Nachmieter

318,90 €

Kontrolle

Vormieter

81,10 €

Nachmieter

318,90 €

Summe

Stimmt auf den Cent mit den Kosten der Wohnung von 400,00 € überein.
400,00 €

Der Link enthält deine Eingaben. Wer ihn öffnet, sieht genau diese Rechnung.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Beispielrechnung auf Basis deiner Eingaben und der gesetzlichen Regelfälle. Er ersetzt keine Rechtsberatung und prüft weder deinen Mietvertrag noch die Wirksamkeit deiner Abrechnung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an deinen Haus- und Grundbesitzerverein.

Jeder Mieter zahlt nur für seine Mietzeit

Zieht ein Mieter während des Abrechnungszeitraums aus, trägt er die Betriebskosten nur für die Zeit seines Mietverhältnisses. Gemeint sind die umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV. Eine eigene Vorschrift für die zeitliche Aufteilung gibt es nicht. Tagesgenau aufzuteilen ist allgemeine Praxis.

Maßgeblich ist die Laufzeit des Mietvertrags, nicht die Schlüsselübergabe. Wer vor Vertragsende auszieht, trägt die Kosten bis zum Vertragsende. Tage zwischen dem Ende des einen und dem Beginn des nächsten Vertrags sind Leerstand. Diesen Anteil trägst du als Vermieter.

So rechnet der Rechner tagesgenau

Gezählt werden Kalendertage, Einzugs- und letzter Vertragstag zählen mit. 2024 hat 366 Tage, 2025 hat 365. Die Beträge rechnet CIRO in ganzen Cent: Jeder Anteil wird abgerundet, der fehlende Cent geht an den größten Rundungsrest. So ergeben Vormieter, Nachmieter und Leerstand zusammen genau die Kosten der Wohnung.

Anteil = Kosten der Wohnung × Tage im Mietverhältnis ÷ Tage im Abrechnungszeitraum

Rechenbeispiel: Auszug am 15.03.

Abrechnungszeitraum ist das Jahr 2025 mit 365 Tagen. Der Vertrag des Vormieters endet am 15.03.2025, der Nachmieter beginnt am 16.03.2025. Auf die Wohnung entfallen 400,00 € Grundsteuer.

  1. Vormieter: 31 + 28 + 15 = 74 Tage, 400,00 € × 74 ÷ 365 = 81,10 €
  2. Nachmieter: 291 Tage, 400,00 € × 291 ÷ 365 = 318,90 €
  3. Kontrolle: 81,10 € + 318,90 € = 400,00 €

Rechnerisch ergibt sich für den Vormieter 81,0959 €. Abgerundet sind es 81,09 €, den fehlenden Cent bekommt er, weil sein Rundungsrest größer ist.

Heizkosten und Warmwasser beim Mieterwechsel

Für Heizung und Warmwasser gilt § 9b HeizkostenV. Bei jedem Nutzerwechsel muss eine Zwischenablesung stattfinden. Der Verbrauchsteil (50 bis 70 %, wie im Haus vereinbart) wird nach dieser Ablesung aufgeteilt. Die übrigen Heizkosten werden nach Gradtagszahlen oder nach der Zeit verteilt, die übrigen Warmwasserkosten nach der Zeit.

Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder nicht genau genug, werden die gesamten Kosten nach diesen Maßstäben verteilt: Heizung nach Gradtagszahlen oder Zeit, Warmwasser nach Zeit (§ 9b Abs. 3). Ob das auch gilt, wenn die Ablesung möglich war, aber unterblieben ist, ist nicht geklärt.

Heizkosten werden dem Zeitraum zugeordnet, in dem geheizt wurde, nicht dem Zahlungsdatum (BGH, VIII ZR 156/11).

Gradtagszahlen: Winter zählt mehr als Sommer

Gradtagszahlen verteilen das Jahr nach dem typischen Heizbedarf. Januar zählt 170 ‰, Juni bis August zusammen nur 40 ‰. Wer im Winter wohnt, trägt deshalb mehr Heizgrundkosten als wer im Sommer wohnt. Ein angebrochener Monat zählt anteilig nach Tagen.

Beispiel mit Auszug am 15.03.2025 und 1.000,00 € Heizkosten ohne Zwischenablesung: Der Vormieter kommt auf 170 + 150 + 130 × 15 ÷ 31 = 382,90 ‰ und damit auf 382,90 €, der Nachmieter auf 617,10 €. Rein zeitanteilig wären es 202,74 € und 797,26 €.

Gradtagszahlen je Monat (Standardtabelle)

MonatAnteil am Jahr
Januar170 ‰
Februar150 ‰
März130 ‰
April80 ‰
Mai40 ‰
Juni bis August zusammen40 ‰
September30 ‰
Oktober80 ‰
November120 ‰
Dezember160 ‰
Ganzes Jahr1.000 ‰
Quelle: veröffentlichte Standardtabelle (Haufe, Berliner Mieterverein), Stand 14.10.2026. Juni bis August werden je Tag verteilt (40/92 ‰ pro Tag). Ein angebrochener Monat zählt anteilig nach Tagen.

Welche Tabelle als anerkannte Regel der Technik gilt, ist nicht abschließend geklärt. CIRO verwendet die veröffentlichte Standardtabelle, die Primärquelle (VDI 2067) wurde nicht eingesehen.

Leerstand, Überschneidung und Sonderfälle

  • Lücke zwischen den Verträgen: Die Tage dazwischen trägst du als Vermieter.
  • Überschneidung am Übergabetag: Der Tag zählt nur einmal. CIRO rechnet ihn dem Vormieter zu und weist darauf hin.
  • Abweichender Abrechnungszeitraum, etwa 01.07. bis 30.06.: Auch dann ergeben zwölf Monate 1.000 ‰.
  • Kosten der Zwischenablesung: Die Nutzerwechselgebühr ist keine umlagefähige Betriebskostenposition und taucht im Rechner deshalb nicht auf.
  • Abweichende Vereinbarungen nach § 9b Abs. 4 HeizkostenV bildet der Rechner nicht ab.

Umlageschlüssel

Betriebskosten nach Wohnfläche, Einheiten, Personen oder Miteigentumsanteilen verteilen.

Heizkostenverteilung

Heizkosten nach Verbrauch und Fläche aufteilen – nach der Heizkostenverordnung.

Häufige Fragen

Es zählt die Vertragslaufzeit, nicht die Schlüsselübergabe. Der letzte Vertragstag des Vormieters und der erste des Nachmieters zählen jeweils voll mit.

Du als Vermieter. Die Leerstandstage stehen im Rechner als eigene Zeile und werden nicht auf Vor- oder Nachmieter verteilt.

Ja, § 9b Abs. 1 HeizkostenV verlangt eine Zwischenablesung bei jedem Nutzerwechsel. Ohne sie verteilt der Rechner nach § 9b Abs. 3 und weist darauf hin, dass die Aufteilung dann angreifbar ist.

Die Nutzerwechselgebühr ist keine Betriebskostenposition. Ohne besondere Vereinbarung trägst du sie als Vermieter.

Treten Angehörige nach § 563 BGB in den Mietvertrag ein, läuft derselbe Vertrag weiter. Das ist kein Mieterwechsel im Sinne dieses Rechners.

Deine Vermietung an einem Ort

Mit CIRO erledigst du Mieteingänge, Nebenkostenabrechnung und Fristen an einem Ort: Du siehst, wann du frühestens eine Mieterhöhung verlangen kannst und bis wann eine Abrechnung beim Mieter sein muss, und buchst ohne Wochenendschicht. CIRO übernimmt die Routine, du triffst die Entscheidungen.

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