Warum die Pflichten zählen
Als Eigentümer musst du dafür sorgen, dass von deinem Haus keine Gefahr ausgeht, für deine Mieter, für Besucher und für Passanten auf dem Gehweg. Passiert etwas, fragen Versicherung und Gericht, ob du deine Pflichten erfüllt hast. Mit dokumentierten Prüfungen kannst du das belegen. Rechtlich ist das die Verkehrssicherungspflicht: Wer sie schuldhaft verletzt und dadurch jemanden schädigt, haftet nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz.
Die Checkliste fragt zuerst, was es in deinem Haus gibt, etwa einen Aufzug, eine zentrale Warmwasseranlage oder Bäume auf dem Grundstück, und zeigt dir nur die Pflichten, die für dich gelten.
Welche Pflichten wie oft anfallen
Die meisten Pflichten am Objekt kehren jährlich wieder, einige in festen Abständen von zwei, drei oder zehn Jahren, und manche hängen von Jahreszeit und Wetter ab. Mit diesem Rhythmus kannst du das Jahr im Voraus planen.
- Jährlich: Rauchwarnmelder prüfen, Heizung warten lassen, Bäume kontrollieren, Versicherungsschutz abgleichen.
- Alle zwei Jahre: Hauptprüfung des Aufzugs, dazwischen eine Zwischenprüfung.
- Alle drei Jahre: Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen, wenn es eine Großanlage ist.
- Nach Bescheid: Feuerstättenschau und Messungen des Schornsteinfegers nach dem Feuerstättenbescheid.
- Alle zehn Jahre: Energieausweis erneuern, denn er gilt zehn Jahre (§ 79 Abs. 3 GModG, früher GEG).
- Je nach Wetter: Winterdienst, Dach und Dachrinnen nach Stürmen und vor dem Winter.
Rauchwarnmelder, Legionellen und Heizung
Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern Pflicht und müssen jährlich geprüft werden; wer sie wartet, du oder dein Mieter, regelt die Landesbauordnung.
Auf Legionellen musst du das Trinkwasser bei Großanlagen alle drei Jahre untersuchen lassen (§ 31 TrinkwV). Eine Großanlage liegt vor, wenn der Speicher mehr als 400 Liter fasst oder mehr als 3 Liter in der Leitung stehen.
Die Heizung lässt du jährlich warten, und die Termine des Schornsteinfegers stehen in deinem Feuerstättenbescheid. Für die Elektrik im Gemeinschaftsbereich ist eine regelmäßige Prüfung empfohlen, etwa im Rahmen eines E-Checks.