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Checkliste Mieterhöhung

Vergleichsmiete, Indexmiete oder Staffelmiete: Mit dieser kostenlosen Checkliste prüfst du, ob und wann du die Miete erhöhen darfst, und gehst die Schritte bis zur neuen Miete durch. Du hakst direkt im Browser ab, ohne Konto.

Deine Angaben

Die Liste passt sich an und rechnet die Fristen aus.

Optional
TT.MM.JJJJ
Ohne Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten; sonst Mietbeginn.

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Prüfen

  • Dann ist eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen.

  • 12 Monate nach der letzten Mietänderung

    Das Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung, wirksam nach 15 Monaten.

  • 20 % in drei Jahren, in vielen Städten 15 %.

    Zum Mieterhöhungsrechner
  • Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder Gutachten.

Schreiben

  • Eine E-Mail reicht, ein Brief ist als Nachweis sicherer.

Danach

  • Bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang.

  • Zum Vorauszahlungs-Rechner
Rechtlicher Hinweis
Die Checklisten dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Fristen und Pflichten können im Einzelfall und je nach Bundesland abweichen.

Welche Erhöhung für dich gilt

Welche Mieterhöhung für dich gilt, steht im Mietvertrag: Ohne besondere Vereinbarung erhöhst du auf die ortsübliche Vergleichsmiete, und dein Mieter muss zustimmen. Mit Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex, mit Staffelmiete steigt sie zu den vereinbarten Terminen von selbst. Bei Index- oder Staffelmiete ist eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen.

Erhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) und wegen Betriebskosten (§ 560 BGB) sind eigene Wege und nicht Teil dieser Checkliste. Vermietest du die Wohnung neu, gilt statt der Erhöhung die Grenze der Mietpreisbremse; die prüfst du mit dem Mietpreisbremse-Rechner, den Ablauf plant die Checkliste Mieterwechsel.

Voraussetzungen der Erhöhung auf die Vergleichsmiete

Auf die ortsübliche Vergleichsmiete darfst du erhöhen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Sperrfrist ist abgelaufen, die Kappungsgrenze ist eingehalten, und du kannst die Erhöhung begründen. Es gilt immer die niedrigere der beiden Grenzen aus Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

  • Sperrfrist: Das Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung (§ 558 Abs. 1 S. 2 BGB); wenn die neue Miete gilt, muss die alte seit 15 Monaten unverändert sein.
  • Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Landesverordnung 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB).
  • Begründung: Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten (§ 558a BGB). Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben für die Wohnung, nennst du sie im Schreiben.
  • Die zulässige neue Miete rechnest du mit dem Mieterhöhungsrechner aus.

Welche Fristen nach dem Zugang laufen

Nach dem Zugang deines Erhöhungsverlangens hat dein Mieter bis zum Ende des zweiten Monats Zeit zuzustimmen. Die neue Miete gilt ab Beginn des dritten Monats. Stimmt er nicht zu, kannst du innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b BGB).

  1. Verlangen in Textform an alle Mieter richten und den Zugang nachweisbar machen, zum Beispiel am 10. März.
  2. Zustimmung abwarten: bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang, im Beispiel bis 31. Mai.
  3. Neue Miete erwarten: ab Beginn des dritten Monats nach Zugang, im Beispiel ab 1. Juni.
  4. Ohne Zustimmung klagen: innerhalb von drei weiteren Monaten, im Beispiel bis 31. August.

Das Erhöhungsschreiben direkt am Mietverhältnis

In CIRO legst du die Mieterhöhung am Mietverhältnis an. CIRO zeigt dir die Miete vor drei Jahren und die Obergrenze durch die Kappungsgrenze, du trägst die neue Miete und die Begründung ein, etwa den Mietspiegel. Das Schreiben entsteht aus einer anwaltlich geprüften Vorlage, befüllt mit deinen Objekt- und Mieterdaten.

Kappungsgrenze und Miete vor drei Jahren stehen schon im Entwurf

Begründung mit Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen

Zustimmungsfrist, Wirksamkeit und Klagefrist je Mietverhältnis

Wie das Erhöhungsschreiben aussieht

Das Erhöhungsverlangen braucht Textform: Eine E-Mail reicht, ein Brief ist als Nachweis sicherer. Es richtet sich an alle Mieter, die im Vertrag stehen, und es muss begründet sein; ohne Begründung ist es unwirksam.

Die zulässige Höhe rechnest du vorher mit dem Mieterhöhungsrechner nach. Den Zugang machst du nachweisbar, denn ab ihm laufen alle Fristen.

Indexmiete und Staffelmiete

Bei einer Indexmiete passt du die Miete an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts an. Sie muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB), und die Anpassung wirkt einen Monat früher als die Erhöhung nach § 558 BGB, ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Den neuen Betrag rechnest du mit dem Indexmiete-Rechner aus.

Bei einer Staffelmiete steigt die Miete zu den vereinbarten Terminen von selbst. Ein Schreiben brauchst du nicht; prüf nur die Termine und erwarte die neue Miete ab dem richtigen Monat.

Vorauszahlungen getrennt anpassen

Die Nebenkostenvorauszahlung ist nicht Teil der Mieterhöhung. Du passt sie nach einer Abrechnung gesondert an, in Textform nach § 560 Abs. 4 BGB. Den neuen Betrag schlägt dir der Rechner Nebenkostenvorauszahlung anpassen vor.

Typische Fehler bei der Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung scheitert meist an der Form oder an einer Frist, selten an der Höhe.

  • Das Verlangen vor Ablauf der Sperrfrist schicken.
  • Die Kappungsgrenze aus den Augen verlieren, weil die Miete vor drei Jahren nicht mehr bekannt ist.
  • Nur einen von mehreren Mietern anschreiben.
  • Ohne Begründung erhöhen oder einen qualifizierten Mietspiegel nicht nennen.
  • Die Klagefrist von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist verstreichen lassen.

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    Wohnungsübergabe

    Einzug oder Auszug vorbereiten: Begehung, Zähler, Schlüssel und Fristen danach.

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    Pflichten als Vermieter

    Rauchmelder, Legionellen, Winterdienst, Versicherung: was regelmäßig ansteht.

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    Erste Vermietung

    Nach dem Kauf: Grundbuch, Versicherung, WEG, übernommene Mieter.

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    Mieterauswahl

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Häufige Fragen

Auf die Vergleichsmiete frühestens alle 15 Monate, bei Indexmiete höchstens einmal im Jahr.

Ja, bei der Erhöhung auf die Vergleichsmiete mit Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder Gutachten. Ohne Begründung ist das Verlangen unwirksam.

Dann kannst du innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist auf Zustimmung klagen. Er schuldet sie, wenn die Voraussetzungen des § 558 BGB vorliegen.

Ja, Textform genügt. Ein Brief ist als Nachweis des Zugangs aber sicherer.

Nein. Bei Index- und Staffelmiete ist eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen, die Miete folgt dem Index oder den vereinbarten Staffeln.

Nichts. Du hakst sie direkt im Browser ab, ohne Konto, und kannst sie als PDF herunterladen, zum Beispiel zum Ausdrucken. Dein Stand bleibt in deinem Browser gespeichert.

Stand: 25.10.2026

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