Makleralleinauftrag
Makleralleinauftrag: Was bedeutet er, welche Rechte und Pflichten entstehen und wie unterscheidet er sich vom einfachen Auftrag?
Beim Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, keinen weiteren Makler zu beauftragen. Man unterscheidet den einfachen Alleinauftrag (Eigenverkäufer-Vorbehalt) und den qualifizierten Alleinauftrag (alle Interessenten müssen an den Makler verwiesen werden). (§ 652 BGB ff.)