Zum Inhalt springen
CIRO
MagazinImpressum

Bestellerprinzip

Bestellerprinzip bei Miete und Kauf: Wer zahlt den Makler? Aktuelle Rechtslage und Kostenverteilung erklärt.

Finanzen
§ 2 WoVermittG (Miete); § 656a BGB (Kauf)

Das Bestellerprinzip regelt, wer die Maklerprovision (Courtage) zahlt. Bei der Vermietung von Wohnraum gilt seit 2015: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Beim Immobilienkauf wurde zum 23.12.2020 eine Neuregelung eingeführt (§ 656a–656d BGB): Die Maklerprovision muss grundsätzlich hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden.


Verwandte Begriffe

MaklerprovisionMakleralleinauftragNebenkosten
Zurück zum Glossar