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Maklerprovision

Maklerprovision: Aktuelle Höhe, Teilungspflicht seit 2020 und wann der Provisionsanspruch entsteht.

Finanzen
§ 656a–656d BGB

Auch bekannt als: Provision

Seit dem 23.12.2020 muss die Maklerprovision beim Immobilienkauf grundsätzlich hälftig geteilt werden. In Bayern ist eine Gesamtprovision von 7,14 % (inkl. MwSt.) üblich, also 3,57 % pro Partei. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Abschluss des Hauptvertrags. (§ 656a–656d BGB)


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