Erbpacht
Beim Erbbaurecht (Erbpacht) baust du auf fremdem Grund und zahlst meist 3 bis 5 % des Bodenwerts im Jahr als Erbbauzins, für 60 bis 99 Jahre.
Auch bekannt als: Erbbaurecht
Das Erbbaurecht gibt dem Erbbauberechtigten das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Dafür zahlt er einen regelmäßigen Erbbauzins, der typischerweise zwischen 3 % und 5 % des Grundstückswerts pro Jahr liegt. Erbbaurechte haben eine übliche Laufzeit von 60 bis 99 Jahren.