Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Maßstab für Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Belegen kannst du sie per Mietspiegel, Gutachten oder drei Wohnungen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Maßstab für Mieterhöhungen nach § 558 BGB und für die Mietpreisbremse. Belegen kannst du sie mit dem Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen.