Zweckentfremdung
Zweckentfremdung von Wohnraum: Definition, Verbote und Bußgelder – insbesondere in München.
Recht
ZES München, Bay. Zweckentfremdungsgesetz
Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird. In München sind Ferienvermietungen über 8 Wochen pro Jahr genehmigungspflichtig, Leerstand über 3 Monate ist verboten, und Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden.
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