Makleralleinauftrag
Makleralleinauftrag: Was bedeutet er, welche Rechte und Pflichten entstehen und wie unterscheidet er sich vom einfachen Auftrag?
Finanzen
§ 652 BGB ff.
Beim Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, keinen weiteren Makler zu beauftragen. Man unterscheidet den einfachen Alleinauftrag (Eigenverkäufer-Vorbehalt) und den qualifizierten Alleinauftrag (alle Interessenten müssen an den Makler verwiesen werden). (§ 652 BGB ff.)