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Makleralleinauftrag

Makleralleinauftrag: Was bedeutet er, welche Rechte und Pflichten entstehen und wie unterscheidet er sich vom einfachen Auftrag?

Finanzen
§ 652 BGB ff.

Beim Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, keinen weiteren Makler zu beauftragen. Man unterscheidet den einfachen Alleinauftrag (Eigenverkäufer-Vorbehalt) und den qualifizierten Alleinauftrag (alle Interessenten müssen an den Makler verwiesen werden). (§ 652 BGB ff.)


Verwandte Begriffe

MaklerprovisionBestellerprinzipCourtage
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